Solidaritätsszuschlag verfassungswidrig? Finanzgericht Münster hat entschieden
zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2009Ist der Solidaritätszuschlag  verfassungswidrig? Vor gut drei Wochen entschied das Finanzgericht Hannover (bekannt für, sagen wir, mutige Entscheidungen), der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer sei mittlerweile verfassungswidrig. Er werde zu lange erhoben, sei also eine Art Dauersteuer geworden. Der Fall wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Als Folge ergehen Steuerbescheide zu diesem Punkt nur noch vorläufig.
Das Finanzgericht Münster hat zum Solidaritätszuschlag nun genau anders entschieden. Eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG könne nicht nur befristet erhoben werden. Solange die Neuen Bundesländer Extrabedarf hätten, sei die Erhebung der Ergänzungsabgabe zulässig und nicht verfasstungswirdrig(Urteil vom 08.12.2009, Aktenzeichen: 1 K 4077/08 E).
Kommentare
Peter Scheller 12. Dezember 2009 um 16:08
Richtig ist, dass beim Finanzgericht Niedersachsen in Hannover die querdenkenden Richter sitzen. Allerdings fallen Sie mit Ihren Vorlagen zum Bundesverfassungsgericht auch regelm