Selbstanzeigen: Erst Verjährung prüfen
Focus Online gestern: Es rappelt jetzt mit Selbstanzeigen
Focus Online Heute: Bisher kaum Selbstanzeigen von Steuersündern
Es wäre vollkommen absurd, wenn drei Tage nach der Zumwinkel-Razzia massenhaft Selbstanzeigen eingetroffen wären. Es reicht nämlich nicht, eine Postkarte mit der Aufschrift „Selbstanzeige“ an Finanzamt zu schicken. Vielmehr müssen, vermutlich für mehrere Jahre, berichtigte Steuererklärungen abgegeben wären, mit deren die Steuer ohne weitere Ermittlungen richtig festgesetzt werden kann.
Die nachzuzahlende Steuer muss außerdem auch sofort gezahlt werden können. Ein Steuerberater oder Steueranwalt wird darüber hinaus prüfen, welche Hinterziehungen bereits strafrechtlich verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.