Der Streit zwischen der Santander Bank und Sparkassen um die Farbmarke “Rot” (Finblog berichtete) landet nun beim Europäischen Gerichthof. Das berichtet das Bundespatentgericht, wo zwei Verfahren derzeit geführt werden (Verfahren 33 W (pat) 103/09 und 33 W (pat) 33/12). Es geht bei Santander Bank vs. Sparkassen unter anderem um die Grundsatz-Frage: Wie bekannt muss die Farbe Rot für die Verbraucher sein, damit sie als Marke geschützt bleiben kann?
Der Farbton Rot (HKS 13) ist seit dem Jahr 2007 für die Sparkassen als Marke eingetragen. Die Sparkassen verwenden diesen Farbton nach eigener Aussage seit den Sechziger und Siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts als einheitliche Hausfarbe, u. a. für ihr Sparbuch. Aus der eingetragenen Marke ist der Sparkassenverband gegen mehrere andere Banken vorgegangen, die ebenfalls die Farbe Rot verwendet haben. Ein Markenverletzungsverfahren ist z. B. derzeit beim Oberlandesgericht Hamburg anhängig.
Santander Bank beruft sich auf Niederlassungsfreiheit
Zwei konkurrierende Banken, nämlich Santander und Oberbank, haben ihrerseits vor dem Deutschen Patent- und Markenamt beantragt, die Farbmarke der Sparkassen zu löschen. Beide Banken beanspruchen ebenfalls für sich, die Farbe Rot seit erheblicher Zeit als Hausfarbe zu verwenden. Anders als die Sparkassen seien sie aber noch nicht lange auf dem deutschen Markt präsent. Santander und Oberbank,berufen sich jedoch auf ihre Niederlassungsfreiheit und eine unangemessene Beschränkung des Zugangs zum deutschen Markt. Die Sparkassen verweisen dagegen auf den Vertrauensschutz, der ihnen aufgrund der Markeneintragung zukomme. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Löschung abgelehnt. Aufgrund von Beschwerden gegen diese Entscheidungen sind die Verfahren nunmehr am Bundespatentgericht anhängig.
Nach Erkenntnis des Bundespatentgerichts hängt die Entscheidung über die Löschungsanträge von grundsätzlichen Fragen ab, über die – da das Markenrecht aufgrund einer Richtlinie europaweit harmonisiert ist – der Europäische Gerichtshof vorab zu entscheiden hat. Deshalb legt es diesem einige Fragen vor. Dabei geht es darum, ob eine ausreichend große Mehrheit der Verbraucher den Farbton Rot auch dann als Kennzeichen der Sparkassen versteht, wenn er allein, also ohne ergänzende Zeichen oder Hinweise auf die Sparkassen, in der Werbung für Finanzdienstleistungen verwendet wird.
Der Europäische Gerichtshof soll im Streit zwischen Santander und Sparkassen entscheiden,
- wie groß der Anteil der Verbraucher sein muss, die die Farbe als Zeichen eines bestimmten Unternehmens verstehen
- in welchem Umfang dabei das Interesse anderer Banken an der freien Verwendung der Farbe zu berücksichtigen ist.
- ob es für die Beurteilung auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (hier: 2002) oder auf den Zeitpunkt der Eintragung der Marke (hier: 2007) ankommt.
- zu wessen Lasten es geht, wenn die damalige Sichtweise der Verbraucher nicht mehr aufgeklärt werden kann.
Wundert mich schon,daß sparkassen sich eine farbe "patentieren"lassen können.
Daraus folgt:rothaarige in deutschland laufen gefahr……
Zudem wird doch nationales recht durch eu-recht gebrochen.
Ganz neu ist das nicht. Die Telekom hat mit Magenta schon viel Marken-Zirkus betrieben, http://de.wikipedia.org/wiki/Magenta_%28Farbe%29