Riester-Zulage zurückgebucht – Schadenersatz für Riester-Sparerin (Stiftung Warentest)
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist zu Schadenersatz verurteilt worden, weil sie einer Riester-Sparerin die Zulagen für ihr Kind rechtswidrig aberkannt hat.
Die DRV Bund muss einer Sparerin 235 Euro plus Zinsen für entgangene Kursgewinne bei einer Riester-Fondspolice zahlen, so das Landgericht Berlin (Az. 28 O 229/14).
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