Wer mit 63 in Rente gehen will, muss in der Regel Abschläge hinnehmen. Sehen Sie hier wie die Rentenabschläge sich verändern, weil durch die “Rente mit 67” die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug seit 2012 Jahr für Jahr angehoben wird.
Lesebeispiel: Wer im Februar 1956 geboren wurde, erreicht mit 65 Jahren und zehn Monaten die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug. Das ist im Dezember 2021. Die Rentenzahlung – ohne Abzüge – beginnt dann ab Januar 2022. Im Februar 1956 Geborene können aber auch schon zwei Jahre früher in Rente gehen, sofern sie auf 35 Beitragsjahre kommen. Ab März 2019 erhalten sie dann eine um 10,2 Prozent gekürzte Rente.
Allerdings zeigen Prüfungen immer wieder: Zahlreiche Bescheide der gesetzlichen Rentenversicherung sind falsch, weil z.B. bei Ausbildungszeiten massive Fehler unterlaufen waren. Die Folge: Es wurde zu wenig Rente ausgezahlt. Hier einige Tipps, wie Sie Fehler erkennen können und richtig reklamieren.
Für falsche Rentenbescheide kann es zahlreiche Ursachen geben. So wird möglicherweise bei einer vorzeitig ausgezahlten Altersrente zu Unrecht ein Abschlag einbehalten, denn der Gesetzgeber hat Ausnahmen geschaffen. Bei Frauen, vor Dezember 1944 geboren, ist zum Beispiel die vorzeitige Altersrente mit geringeren oder sogar ohne Abschläge möglich (ansonsten 18 Prozent). Falschberechnungen dabei hatte das BVA im Vorjahr festgestellt. Bei einer weiteren Stichprobe fielen nun fehlerhafte Bescheide auf, bei denen die Berufsausbildung nicht mit der richtigen Dauer oder überhaupt nicht berücksichtigt wurde.
Darüber hinaus können zum Beispiel Übertragungsfehler zu falschen Rentenberechnungen. Als anfällig für Fehler gelten insbesondere die Rentenbescheide von Versicherten, die öfter den Job gewechselt haben oder längere Zeiten krank oder arbeitslos waren. Einige Punkte im Bescheid können Rentner selber kontrollieren:
- Beschäftigungen: Die Daten müssen mit den eigenen Unterlagen über Arbeitsverhältnisse übereinstimmen (Versicherungsbescheinigungen der Arbeitgeber, Zeugnisse usw.). Bei Lücken im Versicherungsverlauf könnte ein Arbeitgeber „vergessen“ worden sein.
- Arbeitsverdienste: Die Einkommen müssen richtig übernommen worden sein. Ein schlichter Zahlendreher kann die Rente deutlich verändern, etwa wenn aus 42.000 Euro Jahreseinkommen 24.000 Euro werden. Fehlen eigene Unterlagen zu den Verdiensten der Vergangenheit, sollte der Versicherte die Daten zumindest auf Plausibilität checken.
- Fehlzeiten: Für Zeiten der Ausbildung, Umschulung Arbeitslosigkeit oder etwa Kindererziehung sollten Punkte gut geschrieben worden sein.
Wenn etwas nicht stimmt oder merkwürdig aussieht, sollte der Rentner innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen – und zwar schriftlich. Zuvor kann er versuchen, telefonisch oder im persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter dem Fehler auf die Spur zu kommen. Rechtlich verbindlich ist aber nur ein förmlicher Widerspruch.
Reagiert die Rentenversicherung darauf nicht wie gewünscht, so bleibt ebenfalls innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen. Gerichtkosten fallen für den Versicherten nicht an, ein eigener Anwalt ist wie beim Widerspruch nicht vorgeschrieben.
Selbst wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, muss noch nicht alles zu spät zu sein. Ein Bescheid kann noch korrigiert werden, Nachzahlungen gibt es aber für maximal vier Jahre – gerechnet vom Beginn des Jahres des Überprüfungsantrages (Paragraph 44, Abs. 4 SGB 10). In diesem Jahr könnten somit noch Nachforderungen ab 2006 geltend gemacht werden. Ftx
Rente: Wo gibt es Hilfe?
Gescheit beim Rentenbescheid: Gegen Honorar beraten zugelassene Rentenberater (www.rentenberater.de) sowie Rechtsanwälte, wovon sich einige als Fachanwalt für Sozialrecht spezialisiert haben. Sozialverbände wie der VDK (www.vdk.de) unterstützen ihre Mitglieder. Bei den örtlichen Versicherungsämtern sowie in Auskunfs- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten der Rentenversicherer kann der Rentner kostenlos Rat einholen.
Hat es Sinn als Altersrentner einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. ich bin 88 Jahre alt und habe die
Pflegestufe 2 Bitte geben Sie mir Bescheid.
hallo bin 60 jare und habe 45jare eingezahlt wann kann ich in rente gehn
Rentenerhöhung 2022
eine Frage,
kann man gezwungen! werden vom JC, mit 63 Jahren in Rente mit Abschlägen zu gehen, obwohl die Rente ohne Abschläge im August 2020 beginnt und man das gar nicht will?
hallo bin jahrgang 59 habe mit14 angefangen zu Arbeiten.warr allerdings 2 jahre arbeitslos,
waere also ende Januar 2021 rentner, nach 45 Arbeitzjahre(einzahlung)
kmsimmern@kabelmail.de
Bin 60Jahre, habe 45 Pflichtjahre voll und bin eigentlich voll Erwerbsunfähig ! (habe 70% GDB)
Werde auch nie mehr einen anderen Job bekommen, es kann jeder Zeit Schluss sein.
Hallo,
habe 33 Pflichtjahre, bin im April 58, Lanzeitarbeitslos. Wie sieht das aus Rente mit 63, wenn doch mindestens 35 Pflichtjahre verlangt werden und gesetzt den Fall ich komme nicht mehr auf 35 Jahre?
Gruss Christian
Hallo, die Tabelle stimmt nicht ganz. Bin 1955 geb. Habe 45 Pflichtjahre gezahlt. Kann also mit 63 Jahren + 9 Monate in Rente gehen. Ohne Abschläge!!!!
Ja Ernst , da hast du Recht , wie kann man nur so eine falsche Tabelle veröffentlichen.