Rauchmelderpflicht in NRW: Versicherungsschutz in Gefahr?
zuletzt aktualisiert: 21. März 2013Ab April gilt in NRW eine Rauchmelderpflicht in allen Neubauten, ab 2017 müssen alle Wohnungen und Wohnhäuser in NRW Rauchmelder haben. NRW folgt damit einer Vielzahl anderer Bundesländer.
Das kann Folgen für den Versicherungsschutz haben, denn wenn gegen gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften verstoßen wird (dazu gehört eine Rauchmelderpflicht), kann der Hausrat- oder Gebäudeversicherer wegen Obliegenheitsverletzung die Leistung verweigern.
Die Provinzial Münster will laut einer Mitteilung davon aber keinen Gebrauch machen, wenn gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen wird.
„Fehlt ein Rauchwarnmelder oder ist defekt, hat dies bei der Provinzial in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung auch in Zukunft keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz – trotz gesetzlicher Rauchwarnmelderpflicht.“
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