Wenn Radfahrer gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, wird es künftig teurer. Die Bußgelder für Radfahrer sollen schon ab dem 1. April erheblich steigen, berichtet der Rechtsschutzversicherer ARAG.
Dem neuen Bußgeldkatalog zufolge sollen die Untergrenzen für folgende StVO-Verstöße von Radfahrern angehoben werden:
- Nichtbenutzen des Radweges: 20 Euro
- Fahren ohne Licht: 20 Euro
- Fahren auf dem Fußweg: 10 Euro
- Nichtbenutzen der rechten Fahrbahn: 15 Euro
- Falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße: 20 Euro
- Fahren in der Fußgängerzone: 15 Euro
[box type=”info”]Tipp: Was die neue StVO insbesondere für Radfahrer bedeutet, beschreibt der Bike-Blogger ausführlich. Der Fahrradclub ADFC hat die wichtigsten Änderungen für Fahrradfahrer in der nun in Kraft tretenden StVO 2013 in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Beim ADFC gibt es auch einen Vergleich alter und neuer Strassenverkehrsordnung.[/box]
Lesen Sie dazu auch den ausführlichen Finblog-Beitrag, was nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Radfahrer erlaubt ist und was nicht. Gut zu wissen: Auch Autofahrer sollen künftig mehr zahlen, wenn sie Radfahrer behindern oder gefährden. Wer auf Radwegen parkt, zahlt dann 20 bis 30 statt bisher 15 bis 20 Euro Strafe. Wer beim Ein- und Aussteigen nicht auf Radfahrer achtet, wird mit 20 statt bislang zehn Euro Bußgeld verwarnt.
Fahren ohne Licht und nichtbenutzen des Radweges.Welches Vergehen wird bestraft,oder sind beide dran?