Private Krankenversicherung: Selbstbehalt muss man nicht immer zahlen, Az: 121 C 263/13 (09)
zuletzt aktualisiert: 18. Dezember 2013Eine privater Krankenversicherung ist über ihre eigene Versicherungsbedingungen zum Selbstbehalt gestolpert.
Dort stand, der vertragliche Selbstbehalt werde mit Leistungen verrechnet. Der Versicherer bezahlte aber eine Rechnung des PKV-Kunden in voller Höhe und forderte später den Selbstbehalt gesondert zurück. Geht nicht, entschied das Amtsgericht Saarbrücken mit Urteil vom 19. November 2013 (Az: 121 C 263/13 (09). Rückforderung sei keine Verrechnung.
Lese mehr via Streit um Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung – VersicherungsJournal Deutschland.
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