PKV-Prämienerhöhung: Mit welchem Recht eigentlich? (II)
Die privaten Krankenversicherer erhöhen bei laufenden Verträgen von Männern die Prämien teilweise um über 10 Prozent – und zwar mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Männer sollen ab 2008 die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung mitbezahlen.
Vor ein paar Tagen fragte ich, was denn eigentlich die Rechtsgrundlage für diese Prämienerhöhungen bei laufenden Verträgen sein soll. Schließlich gilt für private Verträge ein Grundsatz, mit dem private Versicherer sonst immer gerne werben: Ein Vertrag ist so zu halten, wie er geschlossen wurde. Bei einer privaten Krankenversicherung können also – anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – nicht mal eben Leistungen gestrichen werden. Die Prämie ist ebenso ein Vertragsbestandteil. Spätere Prämiensteigerungen sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (IV ZR 117/02) nur zulässig, „soweit sie nicht auf vom Versicherungsunternehmen nicht beeinflußbaren Gründen beruhen wie etwa einer Erhöhung des Schadensbedarfs“.
Klar ist inzwischen so viel: Der Gesetzgeber ist nicht schuld, wenn auch Altverträge für Männer teurer werden. In den Übergangsvorschriften für das AGG steht sogar ausdrücklich, dass vor dem 22. Dezember 2007 geschlossene Privatversicherungen NICHT geändert werden müssen.
Die Krankenversicherer haben aber an anderer Stelle, im Aufsichtsrecht, eine Erlaubnis erhalten, es zu tun, wenn sie es möchten. Oder genauer: Die Aufsichtsbehörde darf den privaten Krankenversichern genehmigen, bei Altverträgen einen Schwangerschaftszuschlag für Männer einzuführen. Sie müssen nicht, sie dürfen. Dafür ist aber eine neue „Kalkulationsverordnung“ notwendig.
Diese Kalkulationsverordnung ist noch gar in Kraft und befindet sich laut Aufsichtsbehörde „zur Zeit in der Abstimmung mit den Ministerien“ – die privaten Krankenversicherer haben trotzdem schon mal die Prämienerhöhungsbriefe rausgeschickt.
Neben der Kalkulationsverordnung ist außerdem noch notwendig, wie bei anderen Prämienerhöhungen auch, dass die so genannten „Treuhänder“ als Überwachungsorgan den Kalkulationen zustimmen. Laut Verband der privaten Krankenversicherer haben die „Treuhänder“ trotz noch fehlender Kalkulationsverordnung bereits abgenickt – „unter dem Vorbehalt, dass die Kalkulationsverordnung an das AGG angepasst wird“.
Die Eile ist verständlich: Gelingt es den privaten Krankenversicherern nicht, den Schwangerschaftszuschlag bei laufenden Verträgen bis 1. Januar 2008 durchzudrücken, war es das. Nur bis zum diesem Termin ist nach Aufsichtsrecht dieser Eingriff in bestehende Verträge zulässig. Später nicht mehr.
Warum sind aber die privaten Krankenversicherer plötzlich solche Gleichheitsgurus geworden? Schließlich haben sie lange versucht, das AGG zu verhindern.
Für mich macht das nur so Sinn: Die männlichen Alt-Kunden sollen die männlichen Neu-Kunden subventionieren. Würden nur Neu-Verträge umgestellt – das allein fordert der Gesetzgeber – würden die Prämien für männliche Neu-Kunden noch stärker steigen. Die Ersparnis im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse würde spiegelbildlch noch geringer und damit das typische Abwerbeargument noch schwächer. Die Alt-Kunden indes hat man schon und die können auch nicht so einfach wieder weg.
Als offizielle Begründung heißt es beim Verband:
Im Interesse der Versicherten stellen alle PKV-Unternehmen auch die bestehenden Verträge um, da so eine verwaltungsaufwändige und kostenintensive Trennung in Alt- und Neubestände vermieden wird.
Das halte ich für fragwürdig, da die Umstellung von etwa 20 Millionen bestehenden Voll- und Zusatzversicherungen nach meiner Einschätzung sehr viel mehr Geld kostet als eine Tarif-Trennung „vor 2008“ und „ab 2008“. Das müsste Software eigentlich automatisch verwalten.
Aber vielleicht wird sich ja ein Alt-Kunde mit dieser Begründung nicht zufrieden geben und genaue Auskunft darüber verlangen, warum die massenweise Veränderung von Alt-Verträgen im Interesse der Versicherten sein soll.
Denn was eine Aufsichtbehörde erlaubt und ein Treuhänder genehmigt, muss noch lange richtig sein. Prämienerhöhungen sind gerichtlich überprüfbar. Der Bundesgerichshof hat dazu 2004 in dem bereits erwähnten Urteil u.a. folgendes gesagt:
Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung, die regelmäßig nur mit Hilfe eines Sachverständigen erfolgen kann, sind nur die Unterlagen, die der Versicherer dem Treuhänder zur Prüfung gemäß (…) vorgelegt hat. Denn nur darauf gründet sich die für die Wirksamkeit der Erhöhung erforderliche Zustimmung des Treuhänders. Aus diesen Unterlagen müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der vorgenommenen Anpassung für den Sachverständigen nachvollziehbar und in tatsächlicher Hinsicht belegt ergeben. Soweit dies nicht der Fall ist, fehlt es (ganz oder teilweise) an der Berechtigung zur Prämienerhöhung. Der Versicherer kann dem grundsätzlich nicht dadurch entgehen, daß er im Prozeß weitere oder neue Unterlagen beibringt oder mit einer anderen Berechnungsmethode belegt, daß die Erhöhung im Ergebnis doch berechtigt ist.
Dass verstehe ich so, dass bei einer gerichtlichen Überprüfung nur das zählt, was dem Treuhänder zum Zeitpunkt seiner Entscheidung vorlag. In diesem Fall: bestenfalls der Entwurf einer Kalkulationsverordnung. Und über die Notwendigkeit der Prämienerhöhung wäre damit immer noch nichts gesagt.
-toll …gefangen ..jedes Jahr neue Ausreden zur Beitragser-höhung…die Prämienschraube dreht sich….neue Reform zur Geldbeschaffung ? ….oder gibt es vieleicht doch noch Köpfe die die Ursache bekämpfen ?… Viele haben schon die Hoffnung verloren !!!…schlimm !
Kann mal jemand die zwei M
Also dass die HUK jetzt mehr angepa
Hallo Zusammen,
ich verfolge die Diskussion um die Beitragsanpassungen (insbes. der HUK) mit gro
@SBM
Die HUK
Hallo, auch ich bin bei der HUK seit l
Hallo,
ich denke, es lohnt sich immer noch in der PVK zu wechseln. Bin m
@Thomas E.
Na freuen w
@Uwe
Es ist sch
Hallo zusammen,
habe auch von seiten der "Allianz" nichts GUTES zu berichten.
Mein "BERATER" hat mir damals erz
Hallo zusammen,
auch ich bin eine der Betroffenen (w/39 J.) und seit
Ich kann ebenfalls eine unglaubliche Erfahrung mit der HUK mitteilen:
Ich (36)bin dort seit 1.12.2007 im Tarif 150 versichert. Am 3.12. erhielt ich das Anpassungsschreiben mit 27% Erh
@ThomasE.
Deine Beitragserh
Hallo
wie am 04.12 geschrieben, habe ich das Thema "Historie der Beitragsanpassung" mich angeschaut. Ich musse zugeben, dass die HUK Assage stimmt: beim A150 war die letze Erh
Ich wei
@Uwe
Klar ist, dass es Erh
Also ich kann die Verwunderung
Hallo Andreas,
vielen Dank f
Hallo miteinander… Auch HUK , 7 jahren dabei, die erh
bei mir genau das gleiche: Tarif A150 plus 29.7%. Ich bin 36 Jahre und erst seit einem Jahr bei der HUK aber vermutlich nicht mehr lange…Meiner Frau ist auch bei der HUK hat aber seltsamerweise keine Reduzierung Ihrer PKV bekommen – war doch eigentlich der Grund oder??? Abzocke auf hohem Niveau
Hallo Andreas,
ich geh
Nach der ersten Beschwerde von Carsten
@ Michael: Ich bin seid nunmehr 9 Jahren fast ausschlie
Hallo,
ich habe gestern von der HUK Coburg das Schreiben
Hallo Carsten,
ich denke, die AGG-Problematik alleine wird nicht f
Ich (30 Jahre, m
@Hugo: Wenn mir der Versicherer keine Ausk
hallo,
ich habe ein schreiben von meiner versicherung bekommen. allerdings sehe ich darin nicht, wie sich das gesetz auf meinen beitrag ausgewirkt hat. insgesamt wurde mein beitrag abgesenkt.
ich habe meine versicherung aufgefordert, mir mitzuteilen, welche auswirkungen das gesetz auf meinen beitrag genau hat, aber keine antwort erhalten.
wie steht es da mit der auskunftspflicht? ohne genaue infos hat man keine handhabe.
@Joachim: Das klingt f
Welche Folgen hat es denn, wenn man Widerspruch einlegt? K
@Jens: Mach Dir da keine Hoffnungen, der Brief kommt schon noch. Au
Ich mu