Pflicht zum „Energieausweis“: Wer darf ihn ausstellen?
zuletzt aktualisiert: 5. Juli 2008Viele Vermieter sind verunsichert: Wer der neuen Energiepass-Pflicht nachkommen will, stößt vor allem im Internet auf zahllose Anbieter, die einen solchen Ausweis ausstellen wollen. Die Frage ist nur: Wer darf das überhaupt?
Am 1. Juli wurde der erste von drei Schritten zur „Energiepass“-Pflicht gemacht: Eigentümer von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt wurden, müssen bei Neu-Vermietung und Verkauf nun einen Energiepass vorweisen können. Ab 1. Januar 2009 gilt das dann ebenso für Eigentümer von Wohngebäuden ab Baujahr 1966. Für gewerbliche genutzte Immobilien ist der Energie-Ausweis ab 1. Juli 2009 zwingend.
Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt Details zu Energieausweis
Studienabsolventen bestimmter Fächer wie Architektur, Hochbau oder Elektrotechnik. Es reicht dafür auch der Abschluss an einer Fachhochschule.Handwerksmeister sowie Personen, die z.B. über ein zulassungspflichtiges Baugewerbe verfügen oder „für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in der Handwerker erfüllen“. Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, „deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle umfasst“.
Aufgrund von Übergangsvorschriften sind außerdem z.B. auch Personen berechtigt, die „am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Handel verfügt haben“. Einen amtlichen Nachweis für die Ausstellungsbefugnis gibt es nicht. Immobilienbesitzer müssen selber zusehen, dass sie an den Richtigen geraten. Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern können bei der Suche nach qualifizierten Ausstellern helfen. Wird der Energieausweis von jemandem ausgestellt, der nicht dazu berechtigt war, ist er unwirksam.
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