Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat die Europ Assistance S.A. Irish Branch abgemahnt. Die Versicherungsgesellschaft bietet eine Reiserücktrittsversicherung für Reisen an, die über den Bezahldienst PayPal bezahlt werden. Die verwendeten Versicherungsbedingungen sind nach Auffassung des BdV in vielen Punkten unwirksam.
„EU-Versicherer, die ein Versicherungsprodukt ausschließlich für den deutschen Markt konzipieren, müssen ihre Versicherungsbedingungen an deutschem Recht messen lassen“, stellt BdV-Justiziar Heiko Gaußmann klar. Die Europ Assistance bleibt in vielen Punkten deutlich hinter den hohen deutschen Standards zurück, so z. B. bei der Definition des Versicherungsfalles und dem Obliegenheitsrecht.
Die auf dem deutschen Versicherungsmarkt etablierten Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung beschreiben bestimmte ausdrücklich versicherte Ereignisse, wie vor allem schwere Unfallverletzungen oder unerwartete schwere Erkrankungen. Die Bedingungen von Europ Assistance verlangen dagegen „höhere Gewalt“ als Rücktrittsgrund. „Anhand dieser Definition kann der Versicherte nicht einmal im Ansatz erahnen, in welchen Fällen er Leistungen aus der Versicherung bekommt“, so Gaußmann.
Als versicherter Grund für einen Reiserücktritt gilt höhere Gewalt
Was ist höhere Gewalt? Sie wird definiert als “ein unvorhersehbares, außergewöhnliches, unvermeidliches und außer der Kontrolle des Versicherten stehendes Ereignis, das auch durch die Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht vom Versicherten hätte vermieden werden können.“
Der BdV hält auch weitere Klauseln im Obliegenheitsrecht für unwirksam. Die Europ Assistance hält sich in bestimmten Fällen von grober Fahrlässigkeit für vollständig leistungsfrei. Damit verstößt sie gegen das 2008 abgeschaffte Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Klauseln werden in der für das PayPal-Mitglied kostenfreien Gruppenversicherung als auch in der kostenpflichtigen Premium- und Familienversicherung verwendet.
„Es ist schon erstaunlich, wie man gegen fundamentale Rechtsprinzipien verstoßen kann, die zugunsten der Verbraucher seit Jahren Standard in Deutschland sind“, äußert sich Gaußmann irritiert über den intransparenten, lückenhaften und unzureichenden Versicherungsschutz der PayPal-Reiseversicherung.
Papal bietet Reiserücktritsversicherung auch gratis an
Paypal bietet drei Versionen der Reiserücktritt Versicherung. Eine davon ist gratis und muss vom Paypal-Nutzer nur aktiviert werden. Ein Nutzer ist dann ein Jahr lang bis zu 300 Euro versichert, sofern eine Reise mit Paypal bezahlt wurde. Allerdings hat man nur einen Versicherungsfall pro Jahr “frei”.
Bei den kostenpflichtigen Varianten sind die Leistungen deutlich besser, insbesondere im Hinblick auf die Versicherungssumme als auch die Zahl der möglichen Versicherungsfälle pro Jahr.
PayPal nennt in einer Pressemitteilung einige Beispiele, in denen die Reiserücktrittsversicherung greifen soll, etwa
Wenn Sie oder eine der mitreisenden Personen erkrankt oder verletzt sind
Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde und Sie deshalb nicht verreisen können
Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes oder bei der Aufnahme eines neuen Jobs
Wenn es in Ihrem Zuhause zu Feuer oder einer Überschwemmung gekommen ist oder eingebrochen wurde
Bei unvorhergesehenen Staus oder Unfällen auf dem Weg zum Flughafen
Im Falle einer Scheidung oder Trennung
Im Falle einer behördlichen Untersuchung, die Sie davon abhält zu verreisen
Für alle anderen Fälle höherer Gewalt (wie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert), für die Sie einen Nachweis liefern können.
In den Versicherungsbedingungen der Europ Assistance ist aber nur von höherer Gewalt als versichertes Risiko die Rede. Die von Paypal genannten Versicherungsbeispiele finden sich dort nicht. Sie werden wohl von Paypal selber als höhere Gewalt eingestuft, rechtsverbindlich ist das m.E. aber nicht. Besser wäre es für den Nutzer, wenn die genannten Beispiele so in die Versicherungsbedindungen einbezogen würden. Dann wäre der Umfang des Versicherungsschutzes klar.
Nachtrag 30. Januar 2017:
Paypal ändert Reiserücktrittsversicherung
Der Bezahldienst Paypal hat nach eigenen Angaben die Bedingungen seiner Reiserücktrittsversicherung erheblich verbessert. Paypal sei komplett auf entsprechende Forderungen des Bundes der Versicherten (BdV) eingegangen, sagte eine Paypal-Sprecherin an diesem Dienstag dem Finanzportal „finanzen.net“. Der BdV hatte Europ Assistance, das die Policen im Auftrag von Paypal anbietet, Mitte Januar abgemahnt.
Die Paypal-Sprecherin sagte weiter, dass Europ Assistance – eine Tochtergesellschaft des Versicherungskonzerns Generali – an diesem Montag eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet habe. Paypal bietet seinen – nach eigenen Angaben knapp 20 Millionen – Kunden in Deutschland an, einmal jährlich bis zu 300 Euro für eine ausgefallene Reise zu ersetzen.
Eine Sprecherin des BdV sagte gegenüber „finanzen.net“, in ihrem Hause sei in dieser Sache noch keine Mitteilung von Paypal oder Europ Assistance eingegangen.