Online-Banking: Nur auf die Kontonummer kommt es an
zuletzt aktualisiert: 26. Mai 2008Bei beleglosen Überweisungen muss die Empfängerbank die Kontonummer nicht mit dem Namen des Kontoinhaber abgleichen, entschied das Amtsgericht München (Az: 222 C 5471/07, rechtskräftig) laut einer Pressemitteilung. Das heißt: Wer per Online-Banking bei einer Überweisung in die Kontonummer z.B. einen Zahlendreher einbaut, ist selber schuld, wenn das Geld beim Falschen landet und nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Mein Tipp: Nach dem Absenden einer Online-Überweisung noch mal alle Daten kontrollieren. Bis Geschäftsschluss des gleichen Tages lässt sich die Überweisung widerrufen. Wenn das Geld bereits beim Falschen gelandet ist, muss es von ihm schnellstens wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden. Das kann dann ins Leere laufen, wenn der unrechtmäßige Empfänger das Geld guten Glauben einfach ruck-zuck verprasst. Dann ist er nicht mehr bereichert und es kann auch nichts zurückgefordert werden. Mehr hier.
Kommentare
Holger 16. Juni 2008 um 20:22
Offenbar nicht. Bedauerlich, aber pa
Holger 3. Juni 2008 um 21:45
Kommt noch ein Ergebnis des Nachgehens?
Andreas Kunze 26. Mai 2008 um 21:33
@Holger: Danke f
Marc 26. Mai 2008 um 21:16
M
Kerstin Hoffmann 26. Mai 2008 um 19:16
Horrorvorstellung, oder? Ich checke bei jeder Online-
Holger 26. Mai 2008 um 18:51