Dieses Posting ist eine Art Notwehr. Ich hoffe, dass das Posting demnächst ganz vorne bei Google gelistet wird, wenn jemand nach den Stichwörtern Minijobs und Familienversicherung sucht. Damit nie wieder Leser-Anrufe kommen wie der vor ein paar Minuten.
Ja, eh, also wo steht denn das genau, dass bei einem Minijob noch kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse möglich ist. Die Kasse hat gesagt, das ginge nicht.
Es ist so: Damit Kinder oder Ehegatten noch kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein können, darf ihr monatliches Einkommen zur Zeit nicht größer als 355 Euro sein. Ist es größer, bleibt nur eine freiwillige Weiterversicherung. Die kostet etwa 130 Euro im Monat. Das gilt übrigens auch bei privaten Rentenversicherungen. So manche Riester-Rente für die Ehefrau kann schon deshalb später für lange Gesichter sorgen (s. unter anderem diesen schönen Text).
Bei Minijobs gilt diese 355-Euro-Grenze aber nicht. Bei einem Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt, liegt die Grenze bei 400 Euro. Wo das steht? Im Gesetz natürlich, und zwar in diesem Fall im Paragraphen 10 des Sozialgesetzbuches V, der die Familienversicherung regelt.
Kostenlos mitversichert sind demnach Familienangehörige, wenn sie “kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.”
Zum Nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html