Urteil: Lebensversicherungen verfassungswidrig
zuletzt aktualisiert: 26. Juli 2005Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwei Urteile gesprochen, die in die Geschichte der deutschen  ersicherungswirtschaft eingehen werden: Sehr vereinfacht gesagt, haben unsere Verfassungshüter entschieden, dass das Vermögen eines Lebensversicherers den Kunden gehört. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis 31.12.2007 mehr Kundenschutz im Versicherungsrecht zu schaffen. In der bisherigen Ausgestaltung sind die Policen verfassungswidrig. In der Pressemittelung heißt es unter anderem:
Das Versicherungsaufsichtsrecht… gibt für die Versicherten insbesondere keine
rechtlichen Möglichkeiten zur Überprüfung, ob eine angemessene Berücksichtigung der Vermögenswerte vorliegt, die bei den Versicherungsunternehmen mit den gezahlten Versicherungsprämien gebildet worden sind.
Kurzum: Dem Kunden muss es künftig möglich sein, die Überschussbeteiligung nachzuvollziehen und ggf. einen Nachschlag einzufordern. Das dürfte m.E. ab 2008 auch bereits laufende Verträge betreffen, und zwar neben der Kapitalleben auch die Privatrente oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. In den nächsten Tagen dazu mehr. Die PMs des Bundesverfassungsgerichtes sind hier zu finden.
Kommentare
AKU 27. Juli 2005 um 07:29
@Peter: Ich halte die Formulierung aus journalistischer Sicht f
Wolfgang Sander 26. Juli 2005 um 18:33
Schade, leider nur wieder ein halbherziger Schritt, wenn er auch in die richtige Richtung geht. Kapitallebensversicherungen und deren Ableger, die Rentenversicherung sind schlicht Betrug am Kunden!
Ein mieses Produkt der Geldvernichtung, das haben haben ja die
Peter 26. Juli 2005 um 16:07
Nein, Andreas Kunze, die Policen sind eben nicht verfassungswidrig sondern der mangelnde Schutz durch den Gesetzgeber ist verfassungswidrig. Der Unterschied ist gewaltig, denn w
AKU 26. Juli 2005 um 14:28
@Gisbert: Eine
Gisbert 26. Juli 2005 um 13:44
Die