Hunderttausende Kunden von Banken fordern derzeit Kreditgebühren zurück, die vom Bundesgerichtshof als unzulässig eingestuft wurden. In einigen Fällen wird ohne Probleme erstattet. Eine Volksbank allerdings soll kurzerhand gekündigt haben, berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Bemerkenswert bei dem bislang einmaligen Fall der Kündigung sei zudem, dass der zuständige Schlichter den Anspruch des Kunden sogar bejaht hatte, so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
In anderen Fällen stellen sich die Banken, so die Erfahrungen, einfach tot, es folgt also keinerlei Reaktion auf die Beschwerde des Verbrauchers oder es wird von einer “Individualvereinbarung” gesprochen – die Rechtsprechung sei nicht anwendbar, weil das Entgelt individuell vereinbart worden sei.
Andreas Kunze meint: Eine Individualvereinbarung muss bewiesen werden können, das hat die Rechtsprechung deutlich gezeigt. Lesen Sie dazu die Artikel oben rechts.
Die Volksbank in 47623 Kevelaer hat mir ebenfalls das Girokonto gekündigt, nachdem ich eine Gebührenrückforderung vehement geltend gemacht habe. Letztendlich zahlte die Bank 100 € aus Kulanz und kündigte zeitgleich das Girokonto. Die ebenfalls bei dieser Bank laufenden Immobilienkredite würden nach deren Zinsbindung nicht verlängert. Eine weitere Geschäftsbeziehung sei nicht mehr gewünscht! Gerne dürfen Sie diese Meldung publik machen. Derart agierende Banken müssen öffentlich angeprangert werden!