Kredit-Bearbeitungsgebühren: Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe erklärt Point of Sale

Die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, eine nach eigenen Angaben “herstellerunabhängige Spezialbank für das Kraftfahrzeuggewerbe” lehnt es ebenfalls ab, Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Wie das mehrseitige Schreiben an einen Finblog-Leser zeigt, gibt sich die Bank jedoch große Mühe, diese Haltung ausführlich zu begründen. Bis hin zum Vertriebskonzept reichen die Ausführungen der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (www.bdk-bank.de). Ob das vor Gericht ziehen würde, halte ich für mehr als fraglich.

Zwei Mal der Kunde versucht, die Kredit-Bearbeitungsgebühren zurück zu erhalten. Beim zweiten Ablehnungsschreiben ließ sich die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe nicht lumpen und produzierte viel Papier, in dem so alles Argumenten drinsteckt, was die Banken sich bislang haben einfallen lassen. Also:

Die Kredit-Bearbeitungsgebühren kannten Sie doch, Kredit-Bearbeitungsgebühren sind nicht verboten, Kredit-Bearbeitungsgebühren sind im Effektivzins enthalten, Kredit-Bearbeitungsgebühren nutzen auch dem Kunden, der BGH hat das noch nicht entschieden und und und. Oder kurz: Das Geld können Sie, lieber Kunde, vergessen.

So wie die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ist aber bislang noch keine Bank auf die Details des Geschäftsmodelles eingegangen und schleudert dem Kunden noch einen Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre um die Ohren. Den Point of Sale. Eine Kostprobe:

Wie bereits in unserem Schreiben vom 30.11.2012 dargelegt, verwenden wir die Gebühr dazu, unser besonderes Geschäftsmodell (Point of Sale Vertrieb) zu unterhalten und zu verbessern. Dieser Point of Sale Vertrieb kommt vorrangig Ihnen, als Kunde der BDK, zu Gute. Durch diese besondere Vertriebsart der produktspezifischen Finanzierungsprodukte der BDK (Kfz-Finanzierung) werden Sie als Kunde in die Lage versetzt, direkt im Autohaus Ihrer Wahl einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des von Ihnen ausgewählten Fahrzeuges abzuschließen bzw. sich ein entsprechendes spezielles (bezogen auf das von Ihnen ausgesuchte Fahrzeug) Finanzierungsangebot erstellen zu lassen.

Sie müssen nicht erst zu Ihrer Hausbank gehen und mit dieser über eine Finanzierung des Fahrzeuges sprechen, sondern Sie können dies – zudem produktspezifisch – direkt vor Ort machen. Ferner sind durch die Zusammenarbeit zwischen BDK, Autohändler und ggf. Hersteller – im Vergleich zu den nicht produktspezifischen Finanzierungsmöglichkeiten durch Ihre Hausbank – in der Regel bessere Konditionen – zu Ihren Gunsten – möglich. Es wird Ihnen ermöglicht, an Finanzierungsprogrammen teilzunehmen, die von Hersteller und/oder Kfz-Händler in Zusammenarbeit mit uns aufgelegt werden.

Wow. Da können wir auf dem Weihnachtsmarkt richtig froh sein, dass wir am Point of Sale direkt einen Glühwein kriegen, ohne beim Glühweintassen-Hersteller sonstwo erst mal eine Tasse bestellen zu müssen.  Der Glühwein-Verkäufer bietet beides zusammen an, weil er ansonsten den Glühwein allein schlecht loswird.

Ganz ähnlich ist das mit der Autokauf-Finanzierung, etwa durch die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Sie dient vor allem den Interessen des Autoverkäufers, der mit einer schnellen und unkomplizierten Finanzierungszusage dafür sorgt, dass der Interessent möglichst nicht ohne Auto das Haus verlässt. Die Kredit-Bearbeitungsgebühren mit einem Nutzen für den Kunden zu begründen oder gar mit Schulungsaufwand ist daher m.E. gewagt.

Zudem geht die Tendenz der Gericht offenbar dahin, sich nur darauf zu konzentrieren, ob die Kredit-Bearbeitungsgebühr einzeln ausgehandelt wurde oder eben wie eine AGB-Bestimmung pauschal in die Verträge gedrückt wurde. Das lässt sich unter anderem aus einem Hinweis schließen, den das Amtsgericht Mönchengladbach in einem Verfahren gegen die Santander gab:

Die Behauptung der Beklagten, dass sie grundsätzlich bereit sei, mit sich über die Höhe der Bearbeitungsgebühr reden zu lassen, reicht nicht aus, um den Anschein einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zu widerlegen. Vielmehr könnte nur dann von einer individuell ausgehandelten Vertragsbedingung ausgegangen werden, wenn die Beklagte den gesetzesfremden Kerngehalt der in dem von ihr für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen vorgefertigten Text bezüglich der Bearbeitungsgebühr ernsthaft und in einer für den Kläger erkennbaren Art und Weise zur Disposition gestellt hätte.

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86 Gedanken zu „Kredit-Bearbeitungsgebühren: Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe erklärt Point of Sale

  1. Alexander Ullmann Antworten

    Hallo, wir haben ein Problem mit einer anderen Gebühr dieser Bank. Wir mussten letztes Jahr die Zahlungsweise von Lastschrift auf Überweisung ändern weil die Bank nicht von fremden Konten (nicht Kreditnehmer) Geld abbuchen kann – warum auch immer. Leider ist das jetzt so das wir für jede Überweisung 10,00 € extra zahlen mussten. WIr haben den Kredit jetzt über eine andere Bank abgelöst. Jetzt stellt sich uns jedoch die Frage kann man diese Kosten auch zurückfordern? Es handelt sich um 110,00 €

  2. Philipp Antworten

    Die BDK hat mir in zwei verschiedenen Autokäufen insgesamt etwa 300 Euro an illegaler Kreditbearbeitungsgebühr abgeknöpft und das genauso begründet, wie Sie hier schreiben. Durch eine Lücke in meiner Rechtsschutzversicherung kann ich die nicht so ohne weiteres verklagen; Anwälte, die auf den Streitwert geschaut haben, haben nur gelacht (also ich finde 300 Euro viel Geld; mögen diese Geldsäcke eines Tages so richtig pleite gehen!); Sammelkläger, wie [zensiert] von Metaclaims.org, haben meine beiden Fälle wegen der kleinen Summe ebenfalls abgelehnt, offiziell deshalb, weil sie jetzt die Akte schließen würden — während sie online dreist um weitere Eingaben baten. Tja: So ist das in Deutschland. Anwälte lachen über den Verlust von 300 Euro, Betrüger gibt es bei Sammelklägern und KFZ-Banken, und man kann gar nichts dagegen unternehmen, wenn man nicht vorher hunderte verschiedener Versicherungspolicen abgeschlossen hat, die wirklich jede Eventualität abdecken. Und dann wundern sich die feinen Pinkel, wenn sich Volkszorn aufbaut. Ich hoffe, dass ihnen allen bald die Bude von einem Irren abgefackelt wird. Natürlich verurteile ich solche Straftaten, aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis irgend einem der dutzendfach Geschädigten eine Sicherung durchbrennt.

  3. fiete Antworten

    Tut sich nichts bzgl. BDK-Rückforderungen? Wir haben am 22.12. über Anwalt einen Mahnbescheid rausgehen lassen (gegen den die BDK ohne Angaben von Gründen Widerspruch eingelegt hat). Mehr oder weniger zeitgleich (Schreiben auf den 22. datiert, aber mit Briefportostempel vom 29.12.) hat uns die BDK mitgeteilt, dass sie nun doch die Ansprüche prüfen und die Verjährungsfrist nicht beachten wolle. Woraufhin unser Anwalt Ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass sie für die Kosten des Mahnbescheids aufkommen müssten (er hatte schon eine Klage in Vorbereitung). Mal sehen wie es weitergeht. Was mich wundert: bei manchen wurde im Dezember mehr oder weniger problemlos zurück gezahlt, bei anderen machen sie (BDK) so ein Theater. Die VW-Bank scheint es genau so zu handhaben.

    • roemer Antworten

      Fiete@ wir haben genau das gleiche wie du kommt auch ca vom Datum hin . Bei uns geht gerade die Klage raus. Bin mal gespannt was bei raus kommt.

    • Sandra Antworten

      Ich habe ende Dezember einen Mahnbescheid über den Anwalt rausgelassen. Wie bei allen anderen auch, natürlich Widerspruch. Das komische an der Sache ist, das sich die BDK bei mir überrhaupt nicht meldet. Keine Reaktion

    • fiete Antworten

      Heute haben wir das Geld von der BDK zurück bekommen, und zwar inkl. Zinsen und unseren Unkosten (Eigenbetrag bei unserer Rechtsschutzversicherung)! Es wurde uns von der Anwaltskanzlei, die unsere Ansprüche vertreten hat, überwiesen. Seitens der Kanzlei wurde der BDK zweimal ein Termin gesetzt. (bis zur Klage ist es nicht gekommen). Beim ersten haben sie sich rausgeredet (“in Arbeit”), vor dem zweiten haben sie scheinbar gezahlt.
      Sandra: wenn du deine Ansprüche über einen Anwalt regeln lässt, ist der Anwalt Ansprechpartner für die BDK. Unsere Kanzlei hat uns laufend über den Stand der Dinge informiert (Korrespondenz, Antwortschreiben, Telefonate, ..).
      Jetzt muss ich in der zweiten Angelegenheit (Volkswagenbank) Druck machen. Da tut sich auch schon seit Anfang Dezember nichts …

      fiete

  4. Reiner Antworten

    Ich habe nach 2 Ablehnungen gestern bei der Bank angerufen. Eine gute Nachricht.. Die Bank will die Bearbeitungsgebühr doch zurück zahlen. Die schlechte Nachricht es dauert noch…

    • fiete Antworten

      “Eine gute Nachricht.. Die Bank will die Bearbeitungsgebühr doch zurück zahlen.”
      Ohne Mahnbescheid? Da bin ich gespannt.

  5. Kurt Antworten

    Ich hatte interessehalber mit der BDK, nachdem sie plötzlich nun doch die Bearbeitungsgebühr + Zinsen zurückgezahlt hatte, nochmal telefonischen Kontakt. Ich wollte die Ursachen des Sinneswandel erfahren. Eine sehr freundliche Mitarbeiterin, Verfasserin des Schriftverkehrs zwischen mir und der Bank, erklärte dazu folgendes. Die BKD habe sich am 5.12. 2014 entschlossen, sich den Trend der anderen Banken anzuschließen und zahlt berechtigte Forderungen nun von sich auszurück.

  6. Steve2308 Antworten

    Ich habe der BDK Anfang November einen Musterbrief geschrieben und dann das Standard – Ablehnungsschreiben bekommen. Also auf zum Anwalt. Und siehe da: am 16.12. hatte ich das Geld samt Zinsen auf dem Konto.

    • Gast Antworten

      Ich habe auch ein Ablwhnungsschreiben bekommen, bin zum Anwalt gegangen. Der Brief vom Anwalt ging erst am 17.12. raus und am 16.12. hat die Bank kommentarlos die Gebühren überwiesen. Sehr seltsam. Wer übernimmt nun die Anwaltskosten?

  7. Gast Antworten

    Auch mir wurde nachdem ich Ende Oktober der BDK geschrieben habe zwecks Rückerstattung der Beratungsgebühr am 20.November das bereits best bekannte Ablehnungsschreiben zurückgesandt. Natürlich sollte man bei dieser kurzen Verjährungsfrist ( 31.12. ) unverzüglich einen Anwalt konsultieren und sich nicht von der BANK telefonisch vertrösten lassen !!!! Habe selbst
    am 11.12. einen Anwalt kontaktiert ( alles nur telefonisch ) , am 12.12. wurde ein Brief an die BDK geschrieben und am 16.12. war das Geld nebst Zinsen auf meinem Konto !!! Anwaltskosten muß die Bank selbstverständlich auch noch zahlen. Also nicht auf Hinhaltetaktik der Bank reinfallen – im Januar ist alles zu spät !! Schnell zum Anwalt !!

  8. abc Antworten

    Also jetzt bin ich mehr als baff!
    Ich habe der Bank geschrieben und die haben prompt – wie bei allen anderen auch – abgelehnt. Ich hätte ja gar keinen Anspruch auf die Rückforderung.
    Habe vorgestern mit meinem Anwalt gesprochen, um einen Mahnbescheid erstellen
    zu lassen.
    Jetzt gucke ich heute auf meinen Kontoauszug und da hat die Bank auf einmal einfach so überwiesen?!?!?!? Das kann ich gar nicht glauben! Bearbeitungsgebühr + Zinsen

  9. fiete Antworten

    Die BDK scheint keine Eile zu haben. Trotz erneuten “Erinnerungsschreiben” (Eingang BDK 8.12.) ist bis heute bei uns nichts eingetroffen. Der von der Rechtsschutzversicherung vermittelte “Mediator” riet heute, schon mal vorsorglich einen Anwaltstermin für den 22./23. zu reservieren, für den Mahnbescheid, falls bis dahin nichts passiert sein sollte.

    • ST Antworten

      Die zahlen nur mit nen Mahnbescheid. Meine Forderung wurde abgelehnt und ich habe sofort einen Mahnbescheid erlassen. Diesem haben sie am 08.12. widersprochen, allerdings zeitgleich die Zahlung angewiesen (komplett inkl. Zinsen). Ich bin mir sicher, dass sie ohne einschalten eines Rechtsanwalts nie zahlen.

  10. Guest Antworten

    Mein Anwalt hat mir heute ein Schreiben der Bank zugeschickt in dem die Bank schreibt, dass sie auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet und bereit ist die Gebühren mitsamt Zinsen zurückzuzahlen. Gleiches Schreiben wie bei luna.

  11. luna Antworten

    Hallo wollte euch nur auf dem laufenden halten:
    Habe die BDK auch zweimal angemahnt und angedrot das ich die Sache dan neinem Anwalt übergeben werde, was ich auch getan habe dieser wollte dieses Jahr noch Klage einreichen.
    Heute erhielt ich dann ein Schreiben der BDK das sie grundsätzlich bereit wären die Gebühren zu erstatten wenn diese geleistet worden sind sie bräuchten allerdings mehr zeit um dies zu überprüfen.
    Weiterhin schrieben sie “Wir erklären schon jetzt, dass wir auf die erhebung der Einrede der Verjährung verzichten, sofern Ansprüche nicht bereits zum Zeitpunkt der Geltendmachung verjährt waren.”
    Daher kann ich nun davon ausgehen das meine Ansprüche ende des Jahres nicht verjähren und lass mich überraschen ob ich zeitnah von der BDK informiert werde.

    • Kurt Antworten

      Iuna
      Habe heute ebenfalls Post mit gleichen Inhalt bekommen.
      Hatte aber unmittelbar nach der Ablehnung der Rückzahlung mit Schreiben der BDK vom 21.11. 2014 per E- Mail der BDK angekündigt, dass ich mich auf die Urteile des Amtsgericht Hamburg beziehe, die Ablehnung nicht akzeptiere und die Angelegenheit recht anwaltlich zur weiteren Bearbeitung übergebe.
      Ich habe bankright eingeschaltet.

    • luna Antworten

      Hatte gestern nochmal bei der BDK angerufen wann das Geld nun überwiesen wird. Der Herr am Telefon meinte ca 8 Wochen nachdem man das Schreiben auf Rückzahlung erhalten habe. Naja dann warte ich mal noch die 3 Wochen ansonsten ab zum Anwalt.

    • luna Antworten

      Nach 8 wöchiger Wartezeit immer noch nichts laut mitteilung sollten die Kosten wegen der Masse bis spätestens OSTERN beglichen sein. Sie würden nun ein neues Programm einführen womit es “schneller” gehen soll. Ich hab jetzt nochmal eine Frist bis 06.02. gesetzt danach reich ich Klage ein mal gucken ob es dann schneller geht wie Ostern.

  12. holger Antworten

    Ich hatte mit Datum 24.11.14 dieses Ablehnungsschreiben erhalten. Gestern wollte ich zum Anwalt, habe dann jedoch bei der BDK angerufen und zwar die Telefon-Nr gem.Ablehnungsschreiben 040-480912777 , habe dann mit einer Frau Pl…. gesprochen und wollte wissen ob die Ablehnung weiterhin bestand hat. Frau Pl…., teilte mir dann mit, daß die BDK doch zahlen will und die Kunden informiert werden sollen. Empfehlung: ruft einfach die in euren Schreiben angegebene Tel.-Nr. an mit Nennung eurer Kreditvertragsnummer.

    • Guest Antworten

      Na hoffentlich ist das kein taktisches Manöver. Ich würde mich auf eine mündliche Zusage allein nicht verlassen…

    • Anonymous Antworten

      Sendung Frontal 21 v. 09.12.2014

      “Antwort der Pressestelle der BDK an F21 vom 08.12.2014 weiterleiten. Zitiert haben wir aus dem vorletzten Absatz:”

      “Ihre Anfrage möchten wir wie folgt beantworten:

      Bedauerlicherweise ist durch die Berichterstattung in den Medien der Eindruck entstanden, dass der BGH die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen grundsätzlich für unzulässig erklärt hat. Dies ist nicht der Fall.

      Der BGH hat lediglich einen Teil seiner früheren Rechtsprechung aufgegeben. Der zuständige Senat hat im Gegenteil an seiner Rechtsprechung vom 7.12.2010 (Az.: XI ZR 3/10) festgehalten.
      Mit beiden Urteilen vom 13.05.2014 hat der BGH ausdrücklich klargestellt, dass eine Bank eine Bearbeitungsgebühr für eine Beratungstätigkeit erheben darf, wenn diese über bloße Akquise- und Vorbereitungstätigkeiten im Rahmen der Antragsbearbeitung eines Darlehens hinausgeht (BGH-Urteile vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 405/12, Rn. 55; XI ZR 170/13, Rn. 65).

      Wir haben unseren Kunden erläutert, dass wir auf Grund der erfolgten Beratung im Autohaus zur Erhebung der Gebühr berechtigt waren. Unabhängig davon haben wir in der vergangenen Woche entschieden, unsere Kunden nicht weiter auf den Rechtsweg zu verweisen, wenn sie unsere Rechtauffassung nicht teilen, so dass Rückforderungen von uns akzeptiert werden, sofern eine Bearbeitungsgebühr tatsächlich gezahlt wurde und nicht unter Berücksichtigung der Urteile des BGH vom 28.10.2014 verjährt sind.

      Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Unternehmensinterna und zu einzelnen Kundenverbindungen keine Auskünfte erteilen, da wir hieran aus Rechtsgründen gehindert sind.” ”

      Das als Antwort von Frontal 21 auf eine Anfrage zur BDK

    • fiete Antworten

      Auf die telefonische Auskunft würde ich nicht bauen. “Unser” Anwalt hat auch geraten, a) schriftlich nachzuhaken und b) einen knappen Termin für den Eingang der Rückerstattung (inkl. Zinsen!) zu setzen, damit ggfs. noch rechtzeitig ein Mahnbescheid rausgehen kann.

  13. fiete Antworten

    Habe auch den Ärger mit der BDK. Habe deswegen heute im Rahmen der Rechtsschutzversicherung einen Anwalt telefonisch konsultiert. Der meinte schon zu Beginn, dass die BDK nun klein beigeben würde. Er hat dann mit unseren Daten die im Schreibens der BDK genannte Person telefonisch kontaktiert, mit dem Ergebnis, dass die Info vorab (“BDK zahlt zurück”) bestätigt wurde. Der Anwalt empfahl, ein kurzes Schreiben aufzusetzen (Dreizeiler: Aufforderung zur Rückzahlung unter Angabe der Darlehensnummer und Kontodaten) und das mit enger zeitlicher Terminierung an die BDK per Einschreiben zu senden. Enge zeitliche Terminierung deshalb, dass im Fall des Falles (BDK: “Zahlen doch nicht”) noch schnell ein Mahnbescheid hinterher geschickt werden kann.

    Ich hoffe, die Info hilft weiter.

    • Guest Antworten

      Bei mir wurde der Dreizeiler bzw. Musterbrief mit dem Standardschrieben abgelehnt. Dabei wurde die Frist bis auf den letzten Tag ausgenutzt, so dass man hier schon vermuten darf, dass auf Zeit gespielt wird…

  14. Walli Antworten

    Habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Geht glaub nur auf diesem Weg. Solltet es auch auf diese Weise machen.

  15. Sandra Antworten

    Hallo Anonymus, erst einmal DANKE für die Antwort. Du hast von der Schlichtungsstelle einen positiven Bescheid erhalten und die BDK hält sich nicht einmal daran?? Ich werde noch zum Messer-werfenden-Gruselweib!! Habe jetzt auf den ellenlangen Brief ebenfalls mit ellenlangem Brief geantwortet und 10 Tage Frist gesetzt. Parallel werde ich die Schlichtungsstelle einschalten und bei Bedarf den Rechtsweg gehen müssen.

    • Anonymous Antworten

      Die Schlichtungsstelle hemmt aber die Verjährung nicht. Bitte denke daran.
      Und nein es war nicht nur so das sie sich nicht an den Schlichterspruch gehalten hat, sie hat noch nicht mal darauf reagiert mit einer Antwort.
      Entweder ist die BDK sich sicher das ihre Bearbeitungsgebühr (POS)gerechtfertigt ist und der Schlichter unrecht hat, oder aber sie ist Eiskalt und hofft das der Kunde einknickt und nicht gerichtlich vorgehen wird.

  16. Sandra Antworten

    Die DBK hat uns mit gleichem “Gefasel” rund um den PoS geantwortet und meint, das die Bearbeitungsgebuehr hauptsächlich für die Vermittlung des Kredites im Autokauf verwendet wurden, die Gebühren bekannt waren ….! Reicht es aus den Ombudsmann einzuschalten um die Verjährung zu stoppen oder ist der Gang zum Rechtsanwalt unvermeidlich?

    • Anonymous Antworten

      Für die BDK ist die Schlichtungsstelle zuständig. Und die hemmt die Verjährung nicht. Ich persönlich habe einen positiven Bescheid bekommen und die BDK hat nicht drauf reagiert. Auch der erste Brief von meinem Anwalt ist ohne Reaktion geblieben. Nun wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid eingereicht.

    • holger Antworten

      Die BDK-Bank will nun doch die Gebühren erstatten (soll am 4.12.14 die Geschäftsleitung entschieden haben) gemäß eines heute,08.12.14, geführten Telefongesprächs. Die Kunden, die Ablehnungsschreiben erhalten haben, sollen diese Woche noch über die plötzliche Einsicht zwecks Gebührenerstattung informiert werden

    • Guest Antworten

      @Holger: Wow, fast pünklich zum Nikolaustag… Ich hoffe mein Anwalt hat noch keine Klage eingereicht, sonst haben sie halt Pech gehabt 😀

    • Joerg Antworten

      @ Holger: Kannst du das näher ausführen? Müssen wir irgendetwas dazu unternehmen? Gibt es eine offizielle V
      erlautbarung?

  17. luna Antworten

    Hat jemand Erfahrung von euch ob man auch die Bearbeitungskosten zurück verlangen kann wenn man seinen Vertrag vorzeitig abgelöst hat? Im Schreiben von der BDK steht da nämlich ” Mit Eingang der vorgenannten Beiträge ist der zugehörige Kreditvertag vorzeitig und einvernehmlich beendet und sämtliche bestehenden gegenseitigen Ansprüche daraus sind abgegolten”

    • Guest Antworten

      Ich habe auch vorzeitig getilgt, das spielt keine Rolle. Wenn etwas unrechtmäßig war, dann spielt es auch keine Rolle was da in den AGBs steht.

    • luna Antworten

      Guest hast Du denn schon eine Reaktion auf das Schreiben vom anwalt bekommen? Ich denke ja das die BDK vor Gericht ziehen wird. Ich werde dann wohl direkt Klage einreichen.

    • Guest Antworten

      Hab heute noch nichts vom Anwalt gehört. Ich gehe aber auch davon aus, dass ich Klage einreichen muss.

  18. Stahlberg Antworten

    Hallo ,

    ich habe jetzt auch eine Ablehnung bekommen. Lieber GUEST kannst Du mir einmal bitte den Brief kopieren, den dein Anwalt geschrieben hat.

    Danke Dir.

  19. Hans Antworten

    Haben dasselbe Problem und schreiben gerade die Schlichtungsstelle an, solte das nichts nützen, so werde ich einen Anwalt aufsuchen und noch das BAFin einschalten

    • RobTop Antworten

      Ich habe heute Post von der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank erhalten. Zusammengefasst: Ich habe gegen die BDK einen Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr.
      Leider hemmt das nicht die Verjährungsfrist, bei mir zum 31.12.14.
      Da ich die Reaktion der BDK noch nicht kenne, bleibt mir wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt und Klage

  20. Guest Antworten

    Ich bin nach dem zweiten Ablehnungsbescheid direkt zum Anwalt – der hat die Bank prompt zur Zahlung aufgefordert. Nächste Woche kann ich sagen, ob ich Klage einreichen muss oder ob es eine außergerichtliche Einigung gibt.

  21. Anonymous Antworten

    Bei den Urteil(en) des BGH geht es eindeutig und unmissverständlich um die um Bearbeitungsentgelte, welche in den AGB festgeschrieben sind, also um sogenannte “laufzeitunabhängige Gebühren”.
    Diese werden vom BGH als unrechtmäßig deklariert.
    Gleichzeitig werden individuell vereinbarte Gebühren vom BGH nicht erfasst.
    In den AGB der BDK steht jedoch im Paragraf 2 folgendes:

    § 2 Bearbeitungskosten / Gesamtrückzahlungsbetrag / effektiver Jahreszins / Sollzins 1. Sofern Bearbeitungskosten vereinbart wurden, werden diese als laufzeitunabhängige Einmalkosten mit Abschluss des Darlehensvertrages geschuldet und bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages nicht erstattet.

    Also trifft es hier doch eindeutig den Nerv der Bank. Oder ???

  22. Björn Antworten

    Moin,
    hab ebenfalls eine Ablehnung erhalten. Mit der bereits genannten Begründung, das am Point of Sale eine Beratung stattgefunden hat. Beratung würde ich das nicht nennen, im Autohaus wurde auf einen Kredit geklickt, fertig.

    Hab ich überhaupt eine Chance? Brauche ich einen Anwalt oder gibt es da bereits eine passende Antwort zu?

    • Sandra Antworten

      Hallo,
      ich würde auf jeden Fall deinen Anwalt fragen was er dazu sagt, der Ombudsmann kann hier nicht viel ausrichten er kann zwar deine Reklamation annehmen und sich darum kümmern aber mir wurde empfohlen direkt zum Anwalt zu gehen da meine Verjährungsfrist ende des Jahres ausläuft und bei der Schlichtungsstelle der Bundesbanken diese Verjährung nicht ausgesetzt werden kann.

  23. Sandra Antworten

    Hallo
    habe auch vor kurzem ein Schreiben an die BDK geschickt mit Bitte um Überweisung der Bearbeitungsgebühren. Bin gespannt was passiert. Die Frist läuft ende der Woche ab. Weiß jemand von euch wer der Ombudsmann der BDK ist?

    • Sandra Antworten

      Habe heute das Schreiben von der BDK erhalten das sie die Bearbeitungsgebühren nicht zurück zahlen wegen Vertriebskosten und der Beratung im Autohaus, aber es sind immer noch Bearbeitungsebühren und keine Beratungskosten. Ich werde direkt meinen Anwalt beauftragen da der zuständige Ombudsmann die Verjährung nicht aussetzen kann.

    • sandra Antworten

      Über wen habt ihr die Klage eingereicht? Da die bdK in Hamburg sitzt wird wohl mein Anwalt nicht extra für so eine geringe Summe dorthin fahren. Gibt es hier eine sammelklage?

  24. Anonymous Antworten

    So habe heute einen 2 Brief von der BDK bekommen in dem sie schreiben das das BGH Urteil auf sie nicht zutreffen würde da der Vertrag in einem Autohaus abgeschlossen wurde und es würden nur die Vertriebskosten abgedeckt. Habe nun die ganze Sache an die Bundesbank dem zuständigen Schlichter übergeben.

  25. alexa Antworten

    Hallo zusammen, wenn ich das alles lese, kann ich mich gleich auf eine Klage einstellen. Habe mitte Mai den Brief mit der Rückerstattung an die BDK gesendet und auch einen Roman zurück bekommen, das gleiche wie oben und das sie dies prüfen müssen und ich mich noch etwas gedulden solle. Vor 2 Wochen (also zwei Monate später, nachdem nichts mehr kam) habe ich ein weiteres Schreiben mit Forderung auf Rückerstattung aufgesetzt mit 2. Mahnung und das ich mit Ablauf der angegebenen Frist ohne weitere Aufforderung weitere Schritte einleiten werde. Habe bis dato heute noch keine Reaktion von der Bank erhalten! Bei mir handelt es sich um über 300 Euro. Kann mir jemand Rat geben wie ich zwecks Klage vorzugehen habe?? Vielen Dank euch im Voraus.

  26. Anonymous Antworten

    Soo ich hab meine Bearbeitungsgebühren wieder.Die BDK ist vollumfangs zur Rückzahlung ohne Berufung zu zulassen verurteilt worden!!!

    • Gratulant Antworten

      Herzlichen Glückwunsch. “Justice is served”.
      Schauen Sie beim nächsten Kreditabschluss genau hin und wählen Sie keine Bank, die dubiose Gebühren vorsieht.

    • Anonymous Antworten

      Ist das dann also Dein Fall?

      Amts­gericht Hamburg, Urteil vom 05.09.2013
      Aktenzeichen: 20a C 113/13

      Ich habe der BDK soeben auch nochmal geschrieben, aber wahrscheinlich gibt es bei denen immer noch keine Einsicht. Ich bin gespannt…

  27. Seppel Antworten

    Nachdem wir bereits durch die Bundesbank, als zuständige Schlichtungsstelle für die BdK, einen Schlichterspruch zu unseren Gunsten erwirkt hatten und die BdK hierauf immer noch keine Zahlung geleistet hat, haben wir über unseren Rechtsanwalt Klage eingereicht. Diese ging über das AG Hamburg, dass unserer Klage uneingeschränkt stattgegeben hat. Per 11.09.2013 wurde die BdK, ohne Zulassung einer Revision, zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr, nebst der Kosten für den Rechtsstreit verurteilt.

    • Anonymous Antworten

      Sehr schön, sehr schön!

      Macht es sich, sich zum jetzigen Zeitpunkt darauf zu berufen und auch erneut meine Rückzahlung zu fordern oder soll ich lieber warten, bis es endlich ein Grundsatzurteil gibt? Ich schreibe mir mit der BDK immer nur hin und her aber von der Zahlung bin ich weit entfernt… :/

  28. R Antworten

    Hallo allerseits, ich habe von der BDK ein Antwortschreiben auf meine Forderung erhalten. Ebenfalls eine ellenlange Litanei des POS. Aber es wird auf zwei jüngere Gerichtsurteile des AG Hamburg verwiesen, in denen die Rechtmäßigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr bestätigt wird. Leider finde ich die genannten Urteile nicht im Netz: 18b C 467/12 vom 17.06.2013 und 18b C 22/13 vom 18.06.2013.
    Kennt jemand diese oder kann mir eine Fundstelle nennen?
    Vielen Dank

    • Gast Antworten

      Hi, nicht einschüchtern lassen, die Argumente der Bank sind mehr schlecht als recht; weit überwiegend werden die Klagen vor dem AG Hamburg stattgegegeben, so z.B. Urteil vom 31.07.2013 – 8a C 406/12.
      Es gibt auch noch andere, die sich ausdrücklich mit dem Argument des “Point of Sale”-Vertriebes beschäftigen und es ablehnen, darin eine rechtlich selbstständige Lstg zu sehen, die eine Bepreisung rechtfertigt, einfach hier immer mal weider vorbeischauen, das Az. wird zeitnah gepostet.
      Die Urteile sind online nicht verfügbar. Können bei Gericht bezogen werden, einfach mal anrufen und nachfragen.
      Trotzdem gilt: Weiter gg die BDK vorgehen und den Rechtsweg bestreiten, nur Mut.

  29. Anonymous Antworten

    Frage an die Fachwelt: ich habe soeben gelesen, dass “Die Verjährung von Erstattungs­forderungen begann erst, als alle Ober­landes­gerichte Kredit­bearbeitungs­gebühren als unzu­lässig beur­teilt hatten”. Wie stehen da die Chancen?

    Und: betrifft die Kredit­bearbeitungs­gebühr eigentlich auch Bausparverträge? Da sind ja 1% der Bausparsumme üblich.

    • Anonymous Antworten

      Hallo!!
      Die ein Prozent bei den Bausparverträgen sind
      sogenannte Abschlussgebühren und sind zulässig!!
      Was die Verjährung angeht bin ich immer noch auf
      den Stand von drei Jahren aber da ist auch wasim
      Gange zugunsten des Verbrauchers!!

    • Gast Antworten

      Verjährung: Das ist eine diffizile Angelegenheit, das Prozessrisiko ist ungleich höher. Wenn der Vertrag noch läuft. kommt unter Umständen eine Aufrechnung in betracht, § 215 BGB. Aber auch hier gibt es Stolpersteine bei Verträger von vor 2010. Ich bin zwar auch ein Verfechter des Rechtsweges, um den Banken Mores zu lehren, würde aber nicht leichtfertig schlechtem Geld gutes hinterherwerfen. Klärung kann hier nur eine Beratung bringen.

  30. Anonymous Antworten

    Hallo alle.

    Ich setze gerade das 4. Anscheiben an die BDK auf, nachdem ich gesehen habe, dass es mittlerweile 2 Urteile gegen die BDK gibt. Dabei habe ich den Justiziar gebeten, endlich Fortschritte in meinem Fall zu erzielen, ansonsten bin ich mich mittlerweile gewillt, den Fall an Herr Denedikt-Jansen abzugeben.

    Die letzte Antwort der BDK war auch dieses ellenlange Erklär-Bär-Anschreiben bezügl. des POS. Ich hatte der BDK seinerzeit noch einmal geantwortet, dass es mir als Kunden egal ist, wofür die BDK das Geld investiert – mir ginge es nur um mein Recht.

    Beste Grüße. Kopf hoch.

    • Gast Antworten

      Hi, richtig so. Bei mir ging es nur um einen geringen Betrag, der ein Vorgehen eigentlich nicht rechtfertigte. Aber aus Prinzip und aufgrund der Antworten der BDK habe ich – bisher erfolgreich – den Rechtsweg beschritten. Nur so kann man etwas verändern. Bleiben Sie dran, viel Erfolg

  31. Anonymous Antworten

    Wieso werden Klagen abgewiesen wo esdochheißt,sdaß Kreditbearbeitungsgebühren unrechtmäßig sind???Wie wird denn da geurteilt wenn da Klagen abgewiesen werden obwohl einige Kläger schon gewonnen haben gegen die BDK??Mal gewinnt der Kläger und dann mal wieder die anderen???Versteh ich nicht!?

  32. Anonymous Antworten

    Und alex was sagt der Rechtsanwalt??Die Sache ist eigentlich klar.Auch die müssen die Bearbeitungsgebühr zurück zahlen.Wieso auch nicht?Was machen die anders als andere Banken dieschon zurück gezahlt haben?Nächste Woche bin ich schlauer denn dann muss ich nach Hamburg bzw.mein Anwalt!!!

    • alex23021971 Antworten

      Ich habe eine Standardmail vom Anwalt bekommen das die Chancen 80 zu 20 stehen es gibt wohl immer mal Gerichte die anders entscheiden.Ich lasse den Anwalt erstmal die Bank anschreiben mal sehen wie die Bank reagiert.
      Wie sieht es bei dir aus?

  33. Anonymous Antworten

    Hallo alex 23021971!
    Die BDK Bank fährt volles Geschütz auf!N’Brief vom Anwalt alleine reicht nicht!
    Die wehren sich mit Händen und Füßen die Bearbeitungsgebühren zurück zu zahlen.
    Die gehn bis zum Amtsgericht Hamburg und lassen sich verklagen aber ob schon Urteile
    gefällt worden sind zugunsten des Kreditnehmers Weiß ich nicht.Von denen liest man auch
    ziemlich wenig.Vielleicht weiß ja schon jemand wie das Gericht urteilt wenn es um die BDK
    Bank geht??

  34. alex23021971 Antworten

    Habe nachdem ich nun zum zweitenmal die BDK Bank angeschrieben habe eine Absage erhalten.
    Hat jemand Erfahrungen wie es mit einen Brief vom Rechtsanwalt aussieht oder lässt sich die Bank verklagen?

    Habe Erfahrung mit der Santander Bank und bekomme nach dem ich beim Anwalt war meine Bearbeitungsgebühren zurück.

    Falls fragen nur zu.

    • Gast Antworten

      Sie lassen sich verklagen… ich spreche aus Erfahrung. und trotz der überwältigenden Rspr: Einzelne Dezernenten des AG Hamburg weisen angeblich Klagen ab. Die Bank bleibt auch gerichtlich bei ihren (Haupt-)Argumenten: Individualvereinbarung und – wenn AGB – Preishauptabrede.

      • alex23021971 Antworten

        und haben Sie ihre Klage gewonnen?
        was bedeutet es wenn eine Klage abgewiesen wird?
        Habe wegen der BDK Bank jetzt einen Rechtsanwalt meine Unterlagen gegeben er prüft wie meine Chancen stehen.
        Vielen Dank

        • Gast Antworten

          Urteil steht noch aus. Abweisung heißt, der Anspruch wird abgelehnt und Sie tragen alle Kosten. Gegenebfalls ist Rechtsmittel möglich.

          Andere Kläher hatten bereits Erfolg mit ihrer Klage am AG Hamburg gg die BDK:
          Urteil v. 30.5.2013 – 8b C 256/12 sowie das Urteil v. 31.5.2013 –
          6 C 475/12

  35. Zwockel Antworten

    Hallo!!
    Gibt es denn schon rechtskräftige Urteile bzgl.Bearbeitungsgebühren der BDK Bank?Sind die auch verpflichtet die Gebühr zurück zu zahlen??
    Lg.

  36. Gast Antworten

    Von test.de: Rechts¬anwalt Benedikt-Jansen teilt mit: Das Amts¬gericht Hamburg hat bei einer Verhand¬lung über eine Klage gestern (18.4.13) darauf hingewiesen, dass es die Bank Deutsches Kraft¬fahr¬zeuggewerbe AG zur Erstattung der Kredit¬bearbeitungs¬gebühren verurteilen und die Berufung zulassen wird.

    • Gast Antworten

      Die BDK verliert vor dem AG Hamburg ganz regelmäßig, vgl. nur AG Hamburg, Urt. v. 30.05.2013, Az.8b C 256/12

      D.h.: Rückforderung und dann ggf. Klage einreichen!

  37. djriduh Antworten

    Hallo,
    habe auch einen schönen Aufsatz der BDK als Antwort auf meine Rückforderung bekommen.
    Es geht zwar "nur" um ca. 100,- €, aber ich wollte es gerne weiterführen. Bei der Sparkasse hat ein Schreiben an die Beschwerdestelle des Sparkassen verbands ausgereicht, um meine Gebühren "aus Kulanz" (haha…) zurückerstattet zu bekommen.
    Das gleiche Prozedere hatte ich dann hier auch vor, schrieb eine Beschwerde an den Ombudsmann (Verband privater Banken), ohne Erfolg, da die BDK diesem nicht angehört (zugegeben, schlecht recherchiert meinerseits). Also, neue Beschwerde, neuer Adressat. Ich habe dann auf der Homepage der BDK gesucht und im Impressum unter Schlichtungsstelle den Versicherungsombudsmann gefunden. Dieser wiederum schrieb mir auch sehr frreundlich, dass er nicht helfen kann, da er sich nur um Versicherungsangelegenheiten kümmert.
    Hier endet meine lustige Geschichte der falschen Ansprechpartner. Leider hatte meine Suche nach einer Schlichtungsstelle oder einem Bankenverband, dem die BDK angehört, keinen Erfolg.

    Falls jemand helfen kann, immer raus damit!

    Danke und Gruß

    • Seppel Antworten

      Beschwerdestelle Deutsche Bundesbank ist hier zuständig:

      Deutsche Bundesbank
      Schlichtungsstelle
      Postfach 11 12 32
      60047 Frankfurt

    • Gast Antworten

      Hallo djriduh,

      wie haben Sie sich entschieden. Gibt es Neuigkeiten, erwägen Sie rechtliche Schritte oder ist Ihnen der Aufwand zu groß?

  38. Gast Antworten

     
    Die BDK hat(te) kein "Preis- / Leistungsverzeichnis", sondern nur die Bearbeitungsgebühr im Vertrag selbst, die sich aber trotzdem an der Darlehenssumme gekoppelt war (3%).
    Wie sieht es damit aus? Handelt es sich dabei auch um eine "Klausel", die der Inhaltskontrolle unterworfen ist?

  39. Gast Antworten

    Auch mir wurde ald BDK-Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 3% berechnet. Dies wurde aber im Vertrag selbst ausgewiesen – ohne Bezugnahme auf ein evtl. zum damaligen Ztpkt. existierendes Preis- und Leistungsverzeichnis – insofern bin ich mir unsicher, ob es sich insoweit überhaupt um eine "Klausel" handelt…
    Vielleicht hat ja jemand diesbzgl. mehr Informationen… 

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