Kredit-Bearbeitungsgebühr: Urteilsbegründung ist da

Nach den BGH-Urteilen zur Kredit-Bearbeitungsgebühr Mitte Mai forderten viele Kunden eine Erstattung der von ihnen gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren.  Einige Banken wimmelten ab: Die Begründung des Urteils sei noch nicht da.

Diese Ausrede fällt nun weg, denn die Urteilsbegründungen sind vom BGH veröffentlicht worden.

Das Urteil zur Postbank (XI ZR 170/13) ist samt Urteilsbegründung hier zum Download bereitgestellt, das Urteil gegen die Nationalbank (I ZR 405/12) ist mit diesem Link als Download verfügbar.

 

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5 Gedanken zu „Kredit-Bearbeitungsgebühr: Urteilsbegründung ist da

  1. Ramona Stoll Antworten

    Hallo,
    genau das gleiche Problem habe ich auch.
    Am 31.10.14 habe ich mit Hilfe eines Musterbriefes meine Bank angeschrieben. Hierauf kam die Antwort, dass ich mich noch bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung gedulden solle. Sobald diese vorläge, würde die Bank unaufgefordert auf mein Anligen zurückkommen.

    Nachdem ich dann diesen Artikel hier gelesen habe, habe ich die Bank erneut angeschrieben, dass die Urteilsbegründung inzwischen ja vorläge und die beiden Urteile aus diesem Eintrag als Anhang mitgeschickt.

    Nun kam am 18.11.14 folgende Antwort:
    “…wir bitten Sie, sich bis zur Veröffentlichung der Urteilsgegründung des BGH zum Urteil von 28.10.2014 zu gedulden. Es ist nicht unsere Absicht, eine Verjährung zu provozieren. Wir werden vor dem 31.12.14 unaufgefordert auf Ihr anliegen zurückkommen und bitten Sie daher, voreist von rechtlichen Schritten abzusehen.”

    was soll ich nun davon halten?
    soll ich nun rechtliche Schritte einleiten, um auf jeden Fall eine Verjährung zu verhindern?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Ramona Stoll

    • Ramona Stoll Antworten

      Hallo,
      hat sich erledigt. Heute hat die Bank unerwarteterweise bezahlt 🙂
      Freundliche Grüße
      Ramona Stoll

  2. Ingeborg Zaedow Antworten

    Vielen Dank für die Antwort. Mein Vertrag ist aus dem Jahr 2008, also kann m.E.
    ja noch keine Verjährung eingetreten sein. Aber es muss doch möglich sein die
    Veröffentlichung zu beweisen.

  3. Ingeborg Zaedow Antworten

    Hallo, meine Bank behauptet, daß die Veröffentlichung der Urteilsbegründung bez.
    Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren noch nicht erfolgt ist. Erst dann wird analysiert und auf die Angelegenheit zur.gekommen Wo kann ich die Urteilsbegründung finden und kopieren, da diese ja offenbar schon vorliegen soll. Für Ihre Hilfe wäre ich dankbar, da ich mich mit meiner Bank erst einmal friedlich auseinandersetzen möchte.
    mit freundlichen Grüßen
    Ingeborg Zaedow

    • Andreas Kunze Autor des BeitragsAntworten

      Sofern eine Bank jetzt noch behauptet, sie warte auf eine Urteilsbegründung, ist das m.E. nichts Anderes als Zeitschinderei. Dies geschieht vermutlich, um sich über die für viele Verträge wichtige Verjährungsfrist 31.21.2014 zu retten. Wer darauf eingeht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit ganz friedlich seine Ansprüche verlieren.

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