Widerruf
Nach dem EuGH-Urteil (C-209/12) zum Widerruf bei Lebensversicherungen hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) möglicherweise Millionen Kunden die Möglichkeit verschafft, noch nach Jahren die Lebens- oder Rentenversicherung zu widerrufen und das gesamte Geld plus Zinsen zurückzufordern – wegen ungerechtfertigter Bereicherung der Versicherungsgesellschaft (Az: IV ZR 76/11).
Das Thema Kostenausgleichsvereinbarung ist nun vom Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden worden: Eine Kostenausgleichsvereinbarung bei Abschluss einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung ist zwar zulässig – unzulässig ist aber der Kündigungsausschluss, eine Kündigung ist also möglich – und bei fehlender Widerrufsbelehrung auch ein Widerruf (IV ZR 255/13, IV ZR 295/13)
Die Münchener Kanzlei Rössner meint, dass die ING-Diba, einer der größten Anbietern von Baufinanzierungen, zwischen dem 1.9.2002 und dem 31.3.2008 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben soll. „Bei der ING Bank wurden […]
Ab Juni gelten neue gesetzliche Regeln für den Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes, also auch den Onlinekauf. Künftig müssen Kunden für jede Retoure ein Formular ausfüllen und den Widerruf begründen. Lese mehr […]
Betreibt die Partnervermittlung Elitepartner Abzocke mit „Wertersatz“, wenn Mitglieder den Widerruf geltend machen? Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht das jedenfalls so und hat den Elitepartner-Betreiber den Angaben zufolge vor dem Landgericht Hamburg verklagt.