Haftung von Textilreinigungen (VII ZR 249/12)
Textilreinigungen müssen für beschädigte oder verschwundene Kleidungsstücke ihrer Kunden künftig in größerem Umfang haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klauseln gekippt, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fast aller Textilreinigungen zu …