Beiträge mit dem Stichwort: ‘Bausparkassen̵
Bausparvertrag verkaufen oder kündigen? Das sollten Sie wissen
Viele Bausparer würden gerne ihren Baussparvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Bausparkassen drei bis sechs Monate. Man kann aber auch einen Bausparvertrag verkaufen. Solche Angebote gibt es immer öfter, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Was ist davon zu halten?
WeiterlesenBausparvertrag: Kontoführungsgebühren zurückfordern – dieser Musterbrief macht es einfach
Bausparer können Kontoführungsgebühren zurückfordern, die sie für ein Bauspardarlehen gezahlt haben. Die Gebühren sind unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Stiftung Warentest bietet nun einen Musterbrief an, siehe unten mit dem Bausparer die Gebühr einfach zurückfordern können. Viele Bausparkassen kassieren eine Kontoführungsgebühr während der Darlehensphase ihres Bausparvertrags. Das…
WeiterlesenWüstenrot: Bausparvertrag-Kündigung unwirksam (OLG Stuttgart, 9 U 171/15)
Die Bausparkasse Wüstenrot hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Niederlage einstecken müssen: Die Richter erklärten die Kündigung eines Altvertrags für unrechtmäßig (Az: 9 U 171/15, nicht rechtskräftig). Die Wüstenrot hat wie viele andere Bausparverträge gekündigt, die noch hohe Guthabenzinsen für Kunden vorsehen. Sie beruft sich dabei auf ein gesetzliches Kündigungsrecht bei Darlehensverträgen. Darf sie aber…
WeiterlesenBausparvertrag gekündigt worden: Badenia-Kündigung unwirksam (Urteil 7 O 126/15)
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Bausparvertrag, den die Bausparkasse Badenia gekündigt hatte, weitergeführt werden muss (Aktenzeichen 7 O 126/15). Die Bausparkasse hatte einem Ehepaar gekündigt, weil der Vertrag seit April 2002 zuteilungsreif war, die Kunden aber kein Darlehen in Anspruch nahmen, sondern den Vertrag mit einem Guthabenzins von 2,5 Prozent weiter ansparten. Lesen…
WeiterlesenLBS Norddeutsche Landesbausparkasse: Bausparguthaben auszahlen lassen?
In einem persönlichen Anschreiben drängt die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse den Angaben zufolge ihre Bausparer, schnell zu handeln und sich das Bausparguthaben auszahlen zu lassen. Denn das Angebot sei bis zum 15. Dezember 2013 befristet. Ist das sinnvoll?
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