Wehe, Du gehst mit Deinem Hund auf den Wochenmarkt

Jeden Dienstag und Freitag ist Wochenmarkt auf unserem schönen Friedensplätzchen in Düsseldorf-Unterbilk. Da gibt es leckeren Käse, Äpfel und Birnen, gegrillte Würstchen, Blumen und Milch. Das ganze Programm eines Wochenmarktes eben. Der Lieblingsstand des Großen Weißen Hundes (GWH) ist natürlich der Metzger.

Den Weg dorthin findet er, wenn es sein muss, ganz alleine. Jedesmal bekommt er eine Scheibe Wurst. Wie ich in dieser Woche erfahren, hätte der Bummel über den Wochenmarkt mich in den vergangenen Jahren mehrere Tausend Euro kosten können – Bußgelder. Eine Nachbarin hat es erwischt – sie musste 75 Euro Bußgeld zahlen, weil ihr Hund angeleint mir ihr über den Wochenmarkt gelaufen war.

Zunächst hielt ich das für eine überdreht erzählte Geschichte. Vielleicht war der Hund nicht angeleint gewesen, vielleicht hatte er in die Ecke geschissen und Frauchen hatte das nicht weggeräumt. Aber ein Bußgeld nur, weil der Hund dabei war? Doch, es ist tatsächlich wahr. DieDüsseldorfer haben eine Marktsatzung, in der geregelt wird:

Es ist auf dem Marktplatz insbesondere unzulässig: (…) Tiere – ausgenommen Blindenhunde und Tiere, die gemäß § 4 Abs. 1, Ziff. 3 dieser Wochenmarktsatzung zugelassen und zum Verkauf auf dem Wochenmarkt bestimmt sind – mitzunehmen.

Ob im Ernstfall vielleicht die Ausrede helfen würde, dass ich den GWH eigentlich verkaufen wollte?

Verboten: Hunde auf dem Wochenmarkthund wochenmarkt

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

15 Gedanken zu „Wehe, Du gehst mit Deinem Hund auf den Wochenmarkt

  1. Chuck Antworten

    Naja, ich vermute mal, dass das heutzutage unter die Kategorie 'Rechtstalisman' f

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert