Haushaltsabgabe 2013: Wer eine Befreiung erhält

Rundfunkbeitrag, Haushaltsabgabe, neue GEZ: Egal, wie es genannt wird. Die Gebühren für ARD und ZDF erregen die Gemüter. Denn als Haushaltsabgabe ist der Rundfunkbeitrag nun selbst dann zu zahlen, wenn man gar kein Rundfunkgerät besitzt. In welchen Fällen kann man sie doch umgehen? Die Arag Rechtsschutzversicherung klärt auf.

Wer einen Fernseher besitzt, bekam früher monatlich von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro in Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio nutzte, zahlte 5,76 Euro. Wer weder Radio, noch TV, Internet oder Handy hatte, musste nichts zahlen.

Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal, welche Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede Zweit- oder Ferienwohnung, werden auch weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, gehören allerdings nicht dazu.

Befreiung von Haushaltsabgabe u.a. für Studenten

Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen “RF” zahlen monatlich nur 5,99 Euro, so die Arag. Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Die Nachteile der Haushaltsabgabe: Bislang mussten beispielsweise erwachsene Kinder, die mit ihren Eltern zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte voll bezahlen. Ab 2013 wird nur noch die Pauschale für den gesamten Haushalt erhoben. Auch Wohngemeinschaften profitieren erheblich von der neuen Haushaltsabgabe: Unabhängig von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch einmal gezahlt werden.
  • Die Nachteile der Haushaltsabgabe: Jeder muss künftig zahlen – sogar diejenigen, die weder Fernseher noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil, die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen mussten. Außerdem kennt die neue Gebühr deutlich weniger Befreiungen für einen Haushalt.

Verringerte Höhe für Betrieb

Auch für Betrieb wird sich einiges ändern. Sie profitieren von der geplanten Neuerung. Statt der bisherigen Abgabe für jedes einzelne Gerät richtet sich die Größe der neuen Abgabe nun nach der Zahl der Angestellten und der Standorte. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern an einem Standort können sich über einen stark ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro freuen. Ab neun Mitarbeitern sind es die obligatorischen 17,98 Euro, ab 20 Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz liegt laut Arag bei 3.236,40 Euro für 20.000 Mitarbeitern oder mehr.

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Antrag auf Befreiung: Informationen und Anträge zur Befreiung gibt es im Internet. Dort ist umfangreich erläutert, wer alles eine Befreiung erhalten kann.

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13 Gedanken zu „Haushaltsabgabe 2013: Wer eine Befreiung erhält

  1. Anonymous Antworten

    GEZ müsste bestraft werden , denn der Staat hat die Pflicht, seine Bürger stündlich und kostenfrei zu informieren was im Staat passiert!!! Wenn die Sender dazwischen Programme anbieten, tun sie dies auf eigenes Intresse.
    Desweiteren möchte ich dann auch vom Werbeeinkommen beteiligt werden und dies auch Rückgängig zum 01.01.2013!!!!! Da kommt ein Sümmchen zusammen!!!!!

  2. der schlaue Antworten

    Ist doch ganz einfach Wohnung kündigen sich Wohnwagen besorgen und ans Auto hängen. dann in Villenviertel breit machen bevorzugt wo unsere Politiker wohnen was meint ihr wie schnell wir von Rundfunkgebühren befreit werden. Bin stink sauer mit 790.- Euro Rente soll ich jetzt noch Rundfunkgebühren zahlen.

  3. Kathi Antworten

    es ist ne schweinerei das ich allein genau so viel Zahlen muss wie ein Hausthalt mit mehreren Personen! Und das noch mit einen deutlich geringeren lohn.Als azubi bleiben mir nach Miete, wohngeld und kindergeld, gerade mal 200€ zum leben. Und davon soll ich jetzt alle 3 monate 50 euro abrücken? Dabei sehe ich die hälfte der Sender nicht mal! Danke sehr…

  4. strenge 1969 Antworten

    Es ist eine frechheit wie man hier wieder zur kasse gebeten wird.in meinen augen voellig verfassungswiedrig.und ohne rechtlichen halt.wasist.wenn man garkeine rundfunkggeraetehat.oder sich aus finanziellen gruenden keine leisten kann?

  5. Paulus Antworten

    Ich bin auch dagegen, diesen Rundfunk-Beitrag zu bezahlen. Das können nur Einbrecher verlangen. Bisher ignoriere ich jeden Brief und lasse keine Auskunft meiner private Daten zu mitteilen.

  6. Gast Antworten

    Stufe1: Klage gegen den Gebührenbescheid. —-> Ablehnung ——-> Verwaltungsgericht —–> Ablehnung—> Bundesverfassungsgericht ——> Ablehnung

  7. Gast Antworten

    Stufe1: Klage gegen den Gebührenbescheid. —-> Ablehnung ——-> Verwaltungsgericht —–> Ablehnung—> Bundesverfassungsgericht ——> Ablehnung

    Stufe 2: Lohnpfändung ——-> Krankmeldung —–> Hartz iV
    Stufe 3 :Hartz IV und Schwarzarbeit —–> Einkommenssteigerung

  8. helmutenz Antworten

    Was die meisten nicht wissen und was auch der Beitragsservice den Bürgerinnen und Bürgern auf seiner Internetseite vorenthält, dass man einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen stellen kann. Darauf hat sogar das Bundesverfassungsgericht am 12.12.2012 ausdrücklich hingewiesen.
    INFO: http://helmutenz.wordpress.com/

  9. Heihei Antworten

    ich 73J , bin nicht gewillt , Misswirtschaft,Verschwendung,Betrügerrei,Millionäre zu machen,oder noch reicher zu machen und was sonst noch alles unnötige finanziert wird.Wenn ich schon Rundfunkgebühren von meiner kleinen Rente zahlen soll und muß,will ich auch wissen für was,und verlange Offenlegung aller Kosten.

  10. Biene Antworten

    Es ist eine Frechheit, dass Menschen, die eine kleine Erwerbsminderungsrente von monatlich 800,00 Euro an Einkommen haben, die Gebühr zahlen MÜSSEN. Harz IV Empfänger haben ein höheres Einkommen und werden befreit, nur weil sie vom Staat unterstützt werden. Ich habe gearbeitet, beziehe
    Kein Geld vom Staat, darf aber trotzdem diese Gebühr zahlen. Toll! Dies darf nicht sein.

  11. eferic Antworten

    es ist für mich schon sehr…sehr befremdlich, dass auch haushalte die gebühr bezahlen müssen,
    obwohl keinerlei geräte (TV-Radio-internetfähiger PC) in der wohnung vorhanden sind !
    zb. allein stehende, ältere menschen
    ich bin mir sicher, dass dieser personenkreis der aus wirtschaftlichen gründen solche geräte nicht
    betreibt, weil er sich das einfach nicht leisten kann kein geringer ist !
    ich spreche nicht von sozialhilfe-empfängern oder harz 4-empfängern, sondern von menschen für die
    diese kosten aus der wirtschaftlichen situation heraus einfach nicht tragbar sind !
    da kommen nun die länderparlamente und bestimmen einfach über deren köpfe hinweg und produzieren damit sicher hunderte, wenn nicht gar tausende von vermeidbaren härtefällen !
    mit dieser ungerechten forderung gegenüber solchen personen müsste sich die justiz eingehend
    auseinender setzen. es ist schlicht weg eine zwangsabgabe ohne nutzen und weit aus schlimmer als die kostenfalle in warteschleifen beim telefonieren. aber die soll ja nun auch bald völlig abgeschaft
    werden und das wäre auch für oben bezeichneten personenkreis in dieser situation dringend zu
    empfehlen !!!

    .

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