Grundfreibetrag
zuletzt aktualisiert: 18. März 2013Der steuerliche Grundfreibetrag ist das das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminium. Er beträgt 2013 8.130 Euro (bisher 8.004 Euro). Das Bundesfinanzministerium rechnet dazu vor, dass bei einem Jahresgehalt von 40.800 Euro ein Ehepaar mit zwei Kindern im Jahr 2013 um 198 Euro entlastet wird. 2014 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 8.354 Euro.
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