Letzte Aktualisierung: 10. September 2007
Ein NDR-Gebührenbeauftragter (im Volksmund auch bekannt als GEZ-Fahnder) ist laut einem dpa-Bericht wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden (Az: 590 Js 4920/07). Der 61jährige soll einem Ehepaar mit Polizei, Detektiv und Anzeige gedroht haben. Aus dem Bericht:
Im Herbst 2006 hatte er das Paar besucht und Zusatzauskünfte über Empfangsgeräte im Haus, im Auto und in einem Ladenlokal verlangt. Das Paar weigerte sich zwei Mal, Unterschriften zu leisten.
Es ging vermutlich um die Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten, für die die im Volksmund sogenannte GEZ-Gebühr zu zahlen ist. Eine Anzeige gab es am Ende wirklich – aber gegen den NDR-Gebührenbeauftragen.