GEZ fürs Gartenhaus? Von wegen! (meineimmobilie.de)
Es ist nicht erlaubt, in Kleingartenanlagen oder Schrebergärten zu wohnen. Das schließt das Bundeskleingartengesetz aus.
Ohne Wohnmöglichkeit ist aber auch kein Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zu entrichten.
Lese mehr via Rundfunkbeitrag fällt für Kleingartenlaube nicht an | Kosten senken | meineimmobilie.de.
Schwiegermutter zählt für Hauptwohnsitz Gera und zählt für Gartenhaus in Hagenest, wird zusammen abgebucht betreffend einer Beitragsnummer