Die gesetzliche Erbfolge sieht in Deutschland so aus:
Wer etwas über die Erbfolge in seiner Familie wissen möchte, sollte nicht nur die Ordnungen kennen, sondern auch drei allgemeine Regeln beachten.
- Der Ehe- und Lebenspartner erbt neben den Verwandten bevorzugt.
- Ein Erbe der höheren Ordnung schließt alle Erben der weiteren Ordnungen aus.
- Ist innerhalb einer Ordnung ein Erbberechtigter verstorben, erben seine Abkömmlinge. Wichtig: Gilt nur für die ersten drei Erbordnungen. Quelle: ARAG
Kommentare
Krüger Felix 13. Juni 2017 um 05:46
Vater am 03.06.17verstorben,kind 26leibliches kind,lebenspartnerin, muß ich erbschein beantragen,ist nur ein Auto zur kreditfortzahlung vorhanden,was muß ich tun