Gesetz zur Honoraranlageberatung verabschiedet (PM Berufsverband Deutscher Honorarberater)
zuletzt aktualisiert: 26. April 2013Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Honorarberatung gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen verabschiedet. Die Oppositionsparteien bemängelten u.a. die fehlende Gebührenordnung sowie das Fehlen eines Sachkundenachweis für Honorarberater.
„Mit der gesetzlichen Verankerung ist ein erster Durchbruch für die Honorarberatung in Deutschland gelungen. Dennoch greift das Honoraranlageberatungsgesetz zu kurz“, meint Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater BVDH zum neuen Gesetz.
Zwar werden künftig mit dem verabschiedeten Gesetz der „Honorar-Anlageberater“ und „Honorar-Finanzanlageberater“ als geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt. Trotzdem sei es immer noch möglich, Mischmodelle aus Provisions- und Honorarberatung anzubieten.
Kommentare
MCF 6. Juni 2013 um 10:13
Wahrscheinlich strebt das Bundesministerium an, das Model der Honorarberatung auf weitere Bereiche des finaziellen Consultings zu erweitern.