Überweisung zurückholen: So geht das im IBAN-Zeitalter

Gerade eine Online-Überweisung ist schnell mal abgeschickt, aber ein Tippfehler kann die Ursache dafür sein, dass das Geld an den Falschen gegangen ist oder viel zu viel Geld überwiesen wurde. Wie lässt sich dann einen Überweisung zurückholen, fragen viele Leser. Lesen Sie hier meine Tipps.

Mit der Umstellung des Überweisungsverfahrens auf die IBAN als internationale Kontonummer wurde bei Überweisungen ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal eingebaut: Die zweistellige Prüfzahl nach dem Länderkürzel “DE” soll dafür sorgen, dass bei einem Vertipper die IBAN als ungültig erkannt wird. Die Überweisung wird dann nicht ausgeführt. Dennoch sind Fehler beim Überweisen nicht hundertprozentig ausgeschlossen, schreibt die Postbank, etwa dann, wenn versehentlich die IBAN eines anderen Empfängers oder ein zu hoher Überweisungsbetrag eingegeben wird. Es ist leider so: Ob der in der Überweisung aufgeführte Empfängername mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, prüft die Bank dabei nicht, denn von Gesetzes wegen ist bei Überweisungen ausschließlich die IBAN ausschlaggebend.

Wenn ein Irrläufer passiert ist, sollte der Bank-Kunde schnell handeln, um sein Geld zurückholen zu können Folgende Szenarien sind denkbar:

  1. Die Überweisung ist noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Dann ist es recht einfach, eine Überweisung zurückzuholen. Der Bankkunde informiert seine Hausbank, die beteiligten Geldinstitute wickeln die Rückbuchung der Überweisung untereinander ab.
  2. Die Überweisung ist bereits bei einem falschen Empfänger gutgeschrieben. In diesem Fall hat die Hausbank des Auftraggebers keinen Zugriff mehr auf den Betrag – unabhängig davon, ob es sich um einen falschen Geldbetrag oder um einen Irrläufer aufgrund einer fehlerhaften IBAN-Eingabe handelt. Dann gilt es, den Empfänger ausfindig zu machen.In diesen Fällen greift das Datenschutzgesetz nicht, und die Bank des Überweisungsempfängers ist zur Herausgabe der Adressdaten verpflichtet, so die Targobank.

Die eigene Bank schreibt auf Wunsch den Empfänger des überwiesenen Betrages an und fordert ihn zur Rücküberweisung des Geldes auf. Ob der falsche Empfänger das Geld dann aber auch zurückzahlt, hängt von seinem guten Willen ab. Rechtsansprüche müssen möglicherweise per Anwalt durchgesetzt werden.

Fehlüberweisung führt zu Herausgabe-Anspruch

Die Rechtslage ist so: Wenn jemand Geld erhalten hat, der keinen oder in dieser Höhe keinen Anspruch darauf hat, ist er „ungerechtfertigt bereichert“. Der andere Bankkunde hat nun einen Herausgabeanspruch (Paragraph 812 BGB). Dieser Anspruch sollte möglichst schnell geltend gemacht werden. Der Grund: Der Empfänger muss das Geld nur so lange herausgeben, wie er „bereichert“ ist (Paragraph 818, Absatz 3 BGB).

Wenn der Überweisungsempfänger das Geld verprasst hat, etwa bei einer kurzfristig gebuchten Urlaubsreise, ist er nicht mehr bereichert – und muss nichts mehr rausrücken. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Empfänger das Geld bösgläubig ausgegeben hat. Mit anderen Worten: Er wusste genau, dass ihm das Geld nicht zusteht. Dann besteht der Herausgabe-Anspruch weiterhin (Oberlandesgericht Celle, Az: 3 U 11/05).

Haben Sie Erfahrungen damit gemacht, eine Überweisung zurückzuholen?

Dann schreiben Sie mir. Ihr Angaben werden natürlich vertraulich behandelt.

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7 Gedanken zu „Überweisung zurückholen: So geht das im IBAN-Zeitalter

  1. Karin Fessel Antworten

    Ich habe jetzt erst gemerkt, dass ich im November 2017 irrtümlicher Weise 2 mal eine Überweisung getätigt habe. Einmal am 02.11. und dann noch mal am 09.11.! Das war mir so nicht bewusst. Ich hatte Stress, deshalb ist das bei mir untergegangen. Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit das Geld wieder zu bekommen? Ich habe schon mehrere E-Mails an denjenigen geschickt. Es kommt aber keine Reaktion. Es handelt sich hierbei um 79.95 Euro. Ist es umgedreht, wenn man einmal vergisst Geld zu überweisen, meldet sich der Jenige sofort!

  2. Sabine niesner Antworten

    Das job Center hat meine. Sozialleistungen. AUF MEIN KONTO GESCHICKT WAS MIR DIE. BANK GEKÜNDIGT HAT. WEIL ICH ES. ÜBER ZOGEN HABE. BRAUCHE ICH DRINGEND WIEDER.

  3. Sascha von Bankenmärchen Antworten

    Schöner Artikel… Am Wichtigsten ist mit Abstand die Zeit. Schnell muss man handeln um die falsche Überweisung zu stoppen. Ein paar Tipps wie man das am besten anstellt habe ich mal zusammengetragen: https://www. bankenmaerchen.de/ ueberweisung-zurueckholen/

  4. Mario Hagen Antworten

    Kann eine Firma nach 10 Tagen eine irrtühmliche Überweisung ohne Mandat vom Kontoinhaber einfach zurückbuchen? Laut meiner Bank ist eine Fehlbuchung mit einen Mandat – also einer Genehmigung meiner Person zur Abbuchung gleichzusetzen….?!?

  5. Vic76 Antworten

    Wie läuft das denn eigentlich bei ausländischen Banken wie der Svenska Handelsbank? Sind Banken an internationale Regelungen gebunden oder zählt einzig die Rechtslage des Landes, in dem die Bank Ihren Hauptsitz hat?

  6. Wim Antworten

    Rechtlich ist die Rückforderung entgegen der Auffassung des Verfassers keine Kleinigkeit, wie man anhand der (vertraglichen) Verknüpfungen zuwischen den Beteiligten erkennen kann:

    1. Überweisender Bankkunde A – Bank 1
    2. Bank 1 – Bank 2
    3. Bank 2 – fälschlich begünstigter Bankkunde B

    Der fälschlich begünstigte B erhält die Gutschrift aufgrund des laufenden Girovertrages mit seiner Bank, insofern also mit Rechtsgrund…ein Regress ist also kaum direkt möglich, sondern wohl eher über die Kette aller Beteiligten.
    Das könnte – in der Praxis – mit Schwierigkeiten verbunden sein.

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