Bei den Wohn-Gebäudeversicherungen steigen die Preise. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. sagt, wie Hauseigentümer durch Wechsel zu einem günstigeren Anbieter gegensteuern können und auf welche Leistungen sie beim Vergleich von Gebäudeversicherungen achten sollten.
Verantwortlich für die steigenden Preise bei Gebäudeversicherungen seien unter anderem zunehmende Sturmschäden, sagt Ingo Cordts, Versicherungsberater bei wohnen im eigentum. Außerdem beobachtet der Kölner Versicherungskaufmann, dass Versicherungen Kunden mit älteren unsanierten Häusern ab 30 Jahren aufwärts wie die Ergo Versicherung bei älteren Wohngebäudeversicherungen aus den Verträgen oder zu Selbstbeteiligungen drängten. Grund seien die steigenden Schäden bei alten Wasserleitungen.
Das sollten alle Hausbesitzer zum Anlass nehmen, den bisherigen Versicherungsschutz zu überprüfen, auch wenn sie aktuell keine Probleme haben. Das ist eine Chance, bessere Konditionen für weniger Geld zu bekommen. Denn in vielen Fällen wird die Überprüfung große Einsparpotenziale aufdecken. Ingo Cordts: „Es gibt bei vergleichbarer Qualität in Konditionen und Service Preisunterschiede mit dem Faktor 2,5.“
Bei alten Gebäudeversicherungen fehlen wichtige Risiken
Außerdem sind „bei alten Policen wichtige Risiken oft nicht versichert“, sagt Cordts. Er nennt als Beispiele den früher üblichen Ausschluss für grobe Fahrlässigkeit, den es in guten neuen Verträgen nicht mehr gebe. „Darauf haben die Versicherungen sich im Schadensfall häufig berufen.“
Auch Vandalismus sei in Alt-Veträgen nicht versichert. Das kann jeden treffen, etwa der Eierwurf auf die Fassade durch Jugendliche. „Eine Mode an Halloween. Damit hatte ich letztes Jahr in zwei Fällen zu tun.“ Der Schaden komme schnell in den vierstelligen Bereich. Andere Beispiele für Lücken im Schutz ist die fehlende Deckung für Graffiti oder Fußbodenheizungen.
Zeigt die Überprüfung, dass ein Wechsel sinnvoll ist, muss die Kündigungsfrist beachtet werden, meist drei Monate zum Versicherungsablauf. Das ist das Datum, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde, es fällt meist nicht auf den Jahreswechsel. Sicherer ist es, die neue Versicherung vor der Kündigung der alten Police abzuschließen, „vor allem wenn es in den letzten drei oder fünf Jahren Schäden gab“, warnt Vericherungsberater Cordts. Dann kann es nämlich sein, dass die neue Versicherung den Antrag ablehnt oder nur mit Selbstbehalten annimmt.