Freiwillige Rentenversicherung: Beitrag rückwirkend bis 2. April möglich

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2012: Das ist noch bis zum 2. April 2013 möglich. Die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 88,20 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro monatlich kann frei gewählt werden, schreibt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Was sind die Vorteile von freiwilligen Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung, warum soll das sinnvoll sein?
“Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht versäumen”, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Für wen kommen freiwillige Beiräge zur Rentenversicherung überhaupt in Frage? Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres
freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Natürlich ist eine Rentenversicherungsnummer nötig. Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.

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