Freistellungsauftrag
zuletzt aktualisiert: 18. März 2013Mit einem Freistellungsauftrag kann der Abzug der Abgeltungssteuer bis zur Höhe des Sparerfreibetrages verhindert werden (801 Euro/Alleinstehend, 1.602 Euro/zusammenveranlagten Ehepaaren). Kinde haben einen eigenen Sparerfreibetrag.
Um den Sparerfreibetrages zu nutzen, muss der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Steuerzahler, die mehrere Konten bei verschiedenen Banken unterhalten, sollten den Sparerfreibetrages entsprechend der zu erwartenden Gewinne auf die jeweiligen Konten verteilen. Wird kein Freistellungauftrag erteilt, kann die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.
Banken und Sparkassen für die Verwaltung und Änderung von Freistellungsaufträgen keine Gebühren verlangen (BGH, Az.: XI ZR 269/96 und BVerfG, Az.: 1 BvR 1821/97).
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