Sind Euro-Sondermünzen ein reguläres Zahlungsmittel? Diese Frage stellt sich vor allem Urlaubern. Denn jedes Euro-Teilnehmerland kann die nationalen Seiten seiner Euro-Münzen mit eigenen Motiven und Symbolen gestalten. Die Antwort: Ja, diese Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel im gesamten Euroraum.
Die Annahme von Euro-Sondermünzen darf laut Bankenverband nicht verweigert werden, wenn Größe, Gewicht, Legierung und das Aussehen der Wertseite – also der gemeinsamen „europäischen“ Seite – den üblichen 2-Euro-Münzen entsprechen. Inzwischen gibt es über 100 verschiedene derartige Gedenkprägungen.
Zehn-Euro-Sondermünzen besser gleich ausgeben
Aber: Sollten Sie Fünf- oder Zehn-Euro-Sondermünzen im Urlaub in die Hand gedrückt bekommen, sollten diese unbedingt vor Ort wieder ausgeben werden. Sie sind nur im Ausgabeland gültig, so der Bankenverband.
Manche Euromünzen sind begehrte Sammlerobjekte geworden. Also aufpassen und das Geldstück genauer betrachten – vielleicht hat man ja eine Seltenheit in der Hand! Wenn die Auflage gering und die Nachfrage groß ist, können Euromünzen beachtliche Preise erzielen. Das aber gilt nicht für die „Strichmännchenprägung“, die aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Wirtschafts- und Währungsunion 2009 in großen Stückzahlen von den Euro-Staaten hergestellt wurde.