Eilige Fluggäste zuerst
zuletzt aktualisiert: 26. März 2007Die Netzeitung berichtet über ein, wie ich finde, wichtiges Urteil:
Fluggesellschaften müssen aus langen Warteschlangen jene Passagiere herausrufen, deren Abflug bevorsteht. Versäumt das die Airline, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord gehen dürfen, unter Umständen einen Entschädigungsanspruch, wie das Amtsgericht Erding (Bayern) entschied. (AZ: 4 C 309/06).
Mehr:
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/594091.html
Kommentare
Der Goblin 27. März 2007 um 14:27
Nicht immer ist der Versuch erfolgreich sich in einer langen Schlange frustrierter Flugg