Verbraucherzentrale NRW: Warum wird ING-Diba nicht erwähnt?

Die Verbraucherzentrale NRW hat laut einer Pressemitteilung drei Banken abgemahnt. Alle drei Institute verwenden demnach Klauseln zur Zinsanpassung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verbraucher benachteiligen. “Die Klauseln führen dazu, dass die Banken niedrigere Refinanzierungskosten nicht weitergeben”, wird Klaus Müller zitiert, der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Weiter heißt es:

Die Sparda Bank Münster und die Targobank haben eine entsprechende Unterlassungserklärung dennoch nicht unterschrieben. Daher wird die Verbraucherzentrale NRW nun gegen die beiden Institute vor Gericht ziehen. Sie stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 78/08) aus dem Vorjahr, nach dem ein einseitiges Preisbestimmungsrecht der Banken bei der Festsetzung der Dispozinsen unzulässig ist. Genau das ist in den von den Banken verwendeten Klauseln aber der Fall.

Drei Banken abgemahnt: Sparda Bank Münster, Targobank und, äh, ja welches ist die dritte Bank? Jene dritte Bank, die offenbar schon eine Unterlassungserklärung abgegeben hat? In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW habe ich nach dem Namen dieser Bank vergeblich gesucht. 

Laut Frankfurter Rundschau handelt es sich um die ING-Diba, über Jahre großzügiger Bespender der Verbraucherzentrale NRW.

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