Elterngeld: Die 25.200-Euro-Frage

Gestern Abend wurde in kleiner Runde die 25.200-Euro-Frage diskutiert. Richtig gelesen: 25.200 Euro. Um so viel kann es im Extremfall zu Silvester gehen, wenn zu klären ist: Wurde das Kind vor oder nach Mitternacht geboren? Das neue Elterngeld gibt es nur für Kinder, die ab 1.1.2007 geboren werden. Das können bis zu 14 Monate lang bis zu 1.800 Euro sein, also insgesamt 25.200 Euro. Für Kinder, die auch nur eine Sekunde davor geboren werden, gibt es weiterhin das alte Erziehungsgeld. Das kann aber im Extremfall ganz entfallen, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden. Beim Elterngeld gibt es keine Einkommensgrenzen.

Wann aber gilt ein Kind als geboren? Folgende Vorschläge wurden spontan gemacht:
a) Wenn das Köpfchen rausguckt
b) Wenn das Baby in voller Größe draußen ist
c) Wenn das Baby das erste Mal schreit
d) Wenn das Baby das erste Mal atmet
e) Wenn die Nabelschnur durchschnitten wird
f) Wenn die Hebamme der Mutti das Baby in den Arm drückt
Es gab noch einige weitere aberne Ideen, die aber in diesem seriösen Blog nicht zitiert werden.

Das Elterngeld-Gesetz hat dazu übrigens keine genauen Vorgaben gemacht, nur so viel:

§ 27 Übergangsvorschrift
(1) Für die vor dem 1. Januar 2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die Vorschriften des Ersten und Dritten Abschnitts des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden; ein Anspruch auf Elterngeld besteht in diesen Fällen nicht.

Wann bitte also ist ein Kind geboren? Das muss doch irgendjemand mal geregelt haben. Bei meinen Recherchen bin ich bislang nur per Wikipedia auf ein Urteil des BGH gestoßen:

Das Einsetzen der Eröffnungswehen gilt im Strafrecht als „Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens“ (BGHSt 32, 194). Mit der Vollendung der Geburt ist der Beginn der Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB) des Menschen verbunden. Ebenfalls beginnt die rechtliche Verantwortung der Eltern im Rahmen des Sorgerechtes.

Beim Elterngeld kommt es vermutlich auf die “Vollendung der Geburt” an. Dieser Begriff müsste eigentlich in den Kommentaren zum BGB erläutert sein. Hat jemand gerade mal einen griffbereit?

Erziehungsgeld Einkommen
Erziehungsgeld Einkommen

 

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

6 Gedanken zu „Elterngeld: Die 25.200-Euro-Frage

  1. batihu Antworten

    > Gestern Abend wurde in kleiner Runde die 25.200-Euro-Frage
    > diskutiert.
    > Richtig gelesen: 25.2000 Euro.

    Wie viel denn nun wirklich 25.200 oder 25.2000 Euro. Habe ich richtig gelesen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert