Dichtheitsprüfung: Kosten steuerlich absetzbar?

Kann der Hauseigentümer die Kosten für Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung als Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer abziehen? Über diese Frage wird der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden (VI R 1/13) – wann, das ist noch unklar. „Wer von einem positiven BFH-Urteil profitieren will, muss das laufende Besteuerungsverfahren offen halten“, sagt Helmut Bischoff, beim Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum für Steuerberatung zuständig. Wie sind die Chancen die Kosten der Dichtheitsprüfung steuerlich geltend zu machen?

Im BFH-Fall hatte der Besitzer eines Einfamilienhauses die Dichtheit seiner Abwasserleitungen mit einer Rohrleitungskamera prüfen lassen. Die Arbeitskosten von 357,36 Euro machte er als Handwerkerleistung in der Steuererklärung geltend. Das Finanzamt wollte das nicht anerkennen, es handele sich hier um eine Gutachtertätigkeit wie etwa beim TÜV, das sei nicht abzugsfähig.

Das Finanzgericht Köln dagegen rechnete die Prüfung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Erhaltungsmaßnahmen. Das gelte auch, wenn die Prüfung ergebe, dass eine Reparatur nicht notwendig sei. Deshalb durfte der Hausbesitzer 20 Prozent der Arbeitskosten als Handwerkerleistungen von der Steuer abziehen (14 K 2159/12). Dagegen hat die Finanzverwaltung Revision zum BFH eingelegt.

Reine Arbeitskosten der Dichtheitsprüfung als Handwerkerleistungen geltend machen

Bis zu seiner Entscheidung des Bundesfinanzhofes dürfte es noch länger dauern. Bis dahin rät Helmut Bischoff: Die Arbeitskosten einer Dichtheitsprüfung in der Einkommensteuererklärung als Handwerkerkosten geltend machen. Wenn das Finanzamt den Abzug der nicht anerkennt, gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und folgendermaßen begründen:

Über die Frage, ob die Kosten der Dichtheitsprüfung steuermindernde Handwerkerleistungen sind, ist eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (VI R 1/13). Ich bitte das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen zu lassen.

Wenn dann der BFH entscheidet, wird sich das Finanzamt danach richten. Wenn der Steuerzahler dagegen nichts gegen den Steuerbescheid unternimmt, wird dieser bestandskräftig. Dann bleibt es für dieses Jahr bei der Ablehnung des Steuerabzugs, auch wenn der BFH zur Dichtheitsprüfung später anders entscheidet.

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3 Gedanken zu „Dichtheitsprüfung: Kosten steuerlich absetzbar?

  1. Neeltje Antworten

    Ich wusste noch gar nicht, dass man Leistungen von Handwerkern beim Finanzamt geltend machen kann. Ich habe einen Kanal-Notdienst in Anspruch nehmen müssen. Gelten diese Regelungen grob auch hier?

  2. Toni Krause Antworten

    Ein sehr interessanter Beitrag zur steuerlichen Absetzung. Meine Frau betreibt ein Mietshaus und demnächst steht ein Gutachten für Kanalsanierung bevor. Wir waren uns nicht bewusst, dass man Handwerksleistungen von der Steuer absetzen kann.

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