Ertragsanteil Rente: Der 18-Prozent-Bluff

In diesen Wochen sind wieder landauf, landab Mitarbeiter der Versicherungswirtschaft in den Redaktionen unterwegs, um den Policen-Verkauf anzukurbeln. Das nennt sich dann “Telefonaktion”. Unter anderem soll es dabei folgende Frage und Antwort gegeben haben:

Ich bin 65 Jahre alt. Aus einem Hausverkauf erhalte ich einen größeren Betrag. Wie kann ich das Geld anlegen, um meine bescheidene gesetzliche Rente aufzubessern? Um eine sichere lebenslange Sofortrente zu erhalten, können Sie das Geld als Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung zahlen. Steuerpflichtig ist dabei nur der sehr geringe Ertragsanteil in Höhe von 18 Prozent.

Unterstellen wir mal, dass jemand tatsächlich ausgerechnet mit 65 ein Haus verkaufen will, in dem er ansonsten mietfrei wohnen könnte oder mit dem er Mieteinnahmen erzielen könnte. Dieser Leser kriegt also vom Versichererverband GDV zu hören, die Sofortrente sei eine tolle Sache, weil nur der “sehr geringe Ertragsanteil” in Höhe von 18 Prozent steuerpflichtig ist. Mit diesem Argument “nur 18 Prozent” werden derzeit häufig Sofortrenten verkauft. Der angebliche Steuervorteil ist allerdings ein heftiger Steuernachteil. Unterm Strick handelt es sich um eine verdeckte Vermögensbesteuerung.

Ertragsanteil-Beispiel bei einer Sofortrente mit 65:

Wer als Mann 100.000 Euro in eine Sofortrente investiert,erhält dafür etwa 500 Euro konstante Monatsrente. Fast ein Fünftel davon, jene 18 Prozent, muss er versteuern, wenn er bei Rentenbeginn 65 ist. Das wäre dann nachvollziehbar, wenn in den 500 Euro etwa ein Fünftel Kapitalertrag etwa durch Überschüsse drinstecken würde. Das ist aber nicht so.

Angenommen, der Mann bezieht die 500 Euro monatlich 17 Jahre lang. Das ist die aktuell statistische Rest-Lebenserwartung für einen 65jährigen. Er hat dann insgesamt 102.000 Euro von der Lebensversicherung erhalten. Sein gesamter Kapitalertrag in den 17 Jahren: läppische 2000 Euro. Im Wesentlichen hat der Kunde nur sein eigenes, bereits versteuertes Geld zurückgekriegt.

Verteilt auf 17 Jahre liegt der Kapitalertrag bei etwa 10 Euro von 500 Euro monatlich – nicht bei rund 90 Euro, wie ein Ertragsansteilssatz von 18 Prozent unterstellt. Das ist ungefähr so, als würde jemand zwei oder drei Prozent auf einem Tagesgeldkonto bekommen, müsste aber das fünf oder sechsfache davon versteuern.

Sinn macht diese übermäßige Besteuerung bei einer “aufgeschobenen Leibrente”. Da wird dann zum Beispiel 35 Jahre lang Vermögen gebildet, ohne dass in der Zwischenzeit die Kapitalerträge ausgewiesen und versteuert werden müssen. Bei Rentenbezug wird dann dieser anfängliche Steuervorteil durch eine höhere Besteuerung ausgeglichen.

Bei einer Sofortrente mit Geld aus einem Hausverkauf indes von einem “sehr geringen Ertragsanteil” als Vorteil zu sprechen ist, nun ja, Policen-Verkauf.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

2 Gedanken zu „Ertragsanteil Rente: Der 18-Prozent-Bluff

  1. Tilman Antworten

    Was ich nicht kapiere – wie entsteht der "Ertragsanteil" von 18% – woher kommt diese Zahl her? Rendite kann es nicht sein. Oder ist die vom geldgierigen Gesetzgeber festgelegt um damit das n

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert