Datenschutzrechtliche Gründe: Bundesadler in Werbung
zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2006So etwas fördert meinen journalistischen Ehrgeiz:
Sehr geehrter Herr Kunze,
gemäß § 3 Absatz 1 g in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes kann Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zum Sachstand erteilt werden.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
Es ging übrigens nicht um die Sicherheitspläne des Geheimdienstes während der WM, sondern die Verwendung des Bundesadlers in Werbeaktionen privater Unternehmen.
Kommentare
Justus 14. Februar 2006 um 18:28
Alternativ schlage ich vor, mit einer Digitalkamera den Steinadler aus Brehms Tierleben zu digitalisieren (wenn man sich nicht selbst auf die Pirsch begeben m
Observer 11. Februar 2006 um 00:43
Die Information
Andreas Kunze 10. Februar 2006 um 23:40
@Sebastian: Genau deswegen hatte ich die Anfrage gestellt.
Sebastian 10. Februar 2006 um 19:43
"Jede Verwendung dieser Hoheitszeichen ist amtlichen Stellen des Bundes vorbehalten. Die Verwendung durch eine nichtstaatliche Stelle zu privatwirtschaftlichen Zwecken ist grunds