Datenschutzrechtliche Gründe: Bundesadler in Werbung
So etwas fördert meinen journalistischen Ehrgeiz:
Sehr geehrter Herr Kunze,
gemäß § 3 Absatz 1 g in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes kann Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zum Sachstand erteilt werden.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
Es ging übrigens nicht um die Sicherheitspläne des Geheimdienstes während der WM, sondern die Verwendung des Bundesadlers in Werbeaktionen privater Unternehmen.
Alternativ schlage ich vor, mit einer Digitalkamera den Steinadler aus Brehms Tierleben zu digitalisieren (wenn man sich nicht selbst auf die Pirsch begeben m
Die Information
@Sebastian: Genau deswegen hatte ich die Anfrage gestellt.
"Jede Verwendung dieser Hoheitszeichen ist amtlichen Stellen des Bundes vorbehalten. Die Verwendung durch eine nichtstaatliche Stelle zu privatwirtschaftlichen Zwecken ist grunds