Botox von der Krankenkasse – durchaus möglich

Vor allem Frauen ab 40 lassen sich mit „Botox“ Gesichtsfalten wegspitzen und legen dafür einiges Geld auf den Tisch. Noch schöner wäre es natürlich, wenn die Krankenkasse Botox-Behandlungen bezahlen würde. In einigen Fällen tut sie das tatsächlich – aber leider nicht, wenn es nur um Falten geht.

Der Wirkstoff heißt Botulinumtoxin A, wurde aber bekannt unter dem Handelsnamen „Botox“. Das Prinzip des Wirkstoffes ist schlicht: Er legt für einige Monate Nerven lahm, wodurch sich die Haut drum herum glättet. Zunächst ließen sich nur Hollywoodstars derart das Gesicht verjüngen, inzwischen hat das Botox-Fieber weltweit die Runde gemacht und ein Massenpublikum erreicht.

Einige Erkrankungen werden mit Botox behandelt

Die Kosten für Botox sind erheblich: 300 bis 500 Euro kostet die Faltenbehandlung je nach notwendiger Menge. Nur etwa vier bis sechs Monate hält die Wirkung an. Wer das von seiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bezahlt haben möchte, sieht allerdings erst recht alt aus. Rein kosmetische Behandlungen werden nicht übernommen. Allerdings hat sich Botulinumtoxin A in der Medizin zu einer anerkannten Vielzweckwaffe gegen einige Krankheiten entwickelt, etwa bei folgenden Diagnosen:

  • Hyperhidrosis axillaris (übermäßige Schweißabsonderung in den Achselhöhlen)
  • infantiler Zerebralparese (Spitzfuß)
  • Blepharospasmus (schwerer Lidkrampf)

Bei solchen Erkrankungen bestehen durchaus Chancen, dass die gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten für die Botox-Behandlung übernimmt – vorausgesetzt wird jedoch meist, dass „klassische“ Behandlungen zuvor erfolglos waren. Eine Krankenkasse wurde sogar dazu verurteilt, Botox zu bezahlen, und zwar für die Behandlung einer übermäßigen Schweißneigung an den Handflächen. Die Krankenkasse hatte Botox abgelehnt, da konkret für die Handflächen-Behandlung die Wirksamkeit noch nicht hinreichend bewiesen sei. Da Sozialgericht Wiesbaden (Aktenzeichen: S 2 KR 206/06) meinte jedoch, es reiche die Möglichkeit aus, dass dem Patienten geholfen werden kann.

Eine Krankenkasse wurde sogar dazu verurteilt, Botox zu bezahlen

Die privaten Krankenkassen handhaben das Thema Botox vergleichbar: „Sofern die Anwendung medizinisch notwendig ist, wird Botox wie jedes andere notwendige Medikament erstattet“, heißt es bei einem großen privaten Krankenversicherer. Um Missbrauch zu verhindern, würden individuelle medizinische Unterlagen und Befunde angefordert, aus denen die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall hervorgeht. So soll verhindert werden, dass ein Arzt z.B. übermäßige Schweißabsonderung diagnostiziert, aber am Ende Falten behandelt. „Ähnlich verfahren auch die gesetzlichen Krankenkassen“, so der AOK-Bundesverband.

Derweil werden Botox weitere Qualitäten zugeschrieben, etwa zur Behandlung von chronischer Migräne oder erblichem Haarausfall bei Männern. Allerdings gibt es den neuen Wuschelkopf auf Kassenkosten ebenso wenig wie das babyglatte Gesicht. Für die gesetzlichen Krankenkassen hat der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt: „Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.“

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5 Gedanken zu „Botox von der Krankenkasse – durchaus möglich

  1. Ich Antworten

    noch vieles andere.
    spastiken, muskelhypertrophien, gelenksschmerzen.
    bei einem arzt der "botox-tage" veranstaltet w

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