GEZ: Blinde gucken umsonst
Die GEZ hat momentan ein Image-Problem. Vielleicht liegt das unter anderem daran, dass die Folgen des neuen Rundfunk-Gebühren-Staatsvertrages (in Kraft seit 1.4.2005) nun nach und nach bewusst werden. So zum Beispiel beim Thema Gebührenbefreiung. Nur wer staatliche Leistungen bezieht, erhält noch eine Gebührenbefreiung.
Wer aber als Rentner mit sehr kleinem Einkommen dem Staat nicht auf der Tasche liegen will, der soll gefälligst auch GEZ zahlen. Oder eben Hilfen des Staates ausschöpfen. Dann gibt es obendrauf eine Gebührenbefreiung. Die Rheinische Post hat das kürzlich aufgedeckt.
Von diesem Grundsatz gibt es allerdings zwei wichtige Ausnahmen. Nicht nur Empfänger von z.B. Sozialhilfe oder Grundsicherung können befreit werden – sondern ebenfalls „blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen“. Das Gleiche gilt für „hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist“.
Mit anderen Worten: Blinde und Taube dürfen umsonst gucken und hören. Aber frühestens ab Antragstellung.
Ja, das stimmt mit den Untertiteln. Allerdings werden nur sehr wenige Sendungen damit ausgestattet. Normalerweise beschr
Das ist nicht zynisch. Geh
… dass ich mein Auto auf sie angemeldet habe…
Sollte das eigentlich hei
Die Geb