Eltern-Betreuungsgeld beantragen, ohne Job aufzugeben

Für welche Eltern kommt der Antrag auf Betreuungsgeld künftig in Frage? Ab August 2013 soll es Betreuungsgeld für Eltern geben, die ihre Kleinkinder zuhause betreuen. Wer kann es beantragen, wie hoch wird das Betreuungsgeld sein. Die Arag Rechtsschutzversicherung hat die Details zusammengestellt.

Wer kann Betreuungsgeld beantragen?

Betreuungsgeld steht  Eltern pro Kind zu, die ihre Kinder zwischen dem 15. – 36. Lebensmonat privat – und nicht in der KiTa oder bei der öffentlich geförderten Tagesmutter – betreut wissen wollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Eltern auch selbst zuhause bleiben müssen. Wer sein Kind durch die Großeltern, Bekannte, Au-Pairs oder eine private Tagesmutter betreuen lässt, erhält ebenfalls Geld. Berücksichtigung finden allerdings erst die Kinder, die ab dem Stichtag 1. August 2012 geboren sind.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld, wie lang es wird gezahlt?

Ab dem 1. August 2013 soll das Betreuungsgeld 100 Euro betragen, ab dem 1. August 2014 gibt es dann 150 Euro. Eine Aufstockung auf Antrag um nochmals 15 Euro soll erfolgen, wenn das Geld nicht direkt ausgezahlt, sondern in private Altersvorsorge oder zum sogenannten Bildungssparen eingesetzt wird. Das Betreuungsgeld wird für maximal 22 Monate gezahlt.

Was sind Voraussetzungen für das Bildungssparen?

Vorsorgeleistungen werden laut Arag nur unter der Bedingung unterstützt werden, dass das Kapital mindesten zwölf Jahre festgelegt wird. Demnach müssen Eltern den Sparbetrag mehr als zehn Jahre aus eigener Tasche finanzieren. Darüber sollten sie vor Abschluss eines derartigen Vertrages nachdenken. Die konkreten Regelungen zu den Vorsorgeleistungen sollen noch in einem separaten Gesetz folgen.

Wie und wo muss Betreuungsgeld beantragt werden?

Wie jede andere staatliche Leistung muss auch das Betreuungsgeld beantragt werden. Die zuständige Stelle wird die Elterngeldkasse der jeweiligen Kommune sein, an sie ist dann der Antrag zu richten.

Können auch Hartz-IV-Empfänger Betreuungsgeld beantragen?

Auch Hartz-IV-Empfänger haben ein Anrecht darauf, Betreuungsgeld zu beantragen. Da ihnen diese Zusatzeinkommen jedoch angerechnet wird, haben sie nicht von der Barauszahlungsvariante. Theoretisch ist es aber auch ihnen möglich, die Vorsorgevariante zu wählen. In diesem Fall dürften sie die Leistung ohne Abzug und auch mit dem 15-Euro-Bonus in Anspruch nehmen.

 

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54 Gedanken zu „Eltern-Betreuungsgeld beantragen, ohne Job aufzugeben

  1. Essifi Antworten

    Essifi
    Hallo ich habe eine frage : meine tochter ist 2 jahre alt ,meien frau ist zu hause und ich bin berufstätig
    ich habe gehört mann kann 150 euro kinderbetreuungs geld bekommen wann das kind zu hause und keine kitaplatz hat
    wenn ja wo kann kann man so was beantragen
    MFG aus freiburg

  2. Aida Antworten

    Mein tochter 2 jahre alt und sie ist seit 4 wochen in den Kindergarten und ich bekomme betreuungsgeld immer noch . Mein Frage ist : soll ich das Geld später zurück zählen oder nicht

  3. Kroos Antworten

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    • Ferat Antworten

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  4. piotr Antworten

    Hallo. Ich habe kleine frage…ich habe von 3 Monate antrag auf Kinder betreuungsgeld abgegebenen. Meine Sohn ist schon 1.5 Jahre alt. Wie lange kann man warten auf Antwort von kinderbetreungsgeld. Wohne Hamburg mitte.

  5. Minela Antworten

    Hallo,
    Ich habe eine Frage bezuglich der Steuer,und zwar habe ich 3 Monate als Aushilfe in einem Fast FOod Restaurante gearbeitet,bin aber jetzt nicht mehr in Deutschland,da ich keine Staatsangehorige bin. Meine Frage ist,muss ich Steuer zahlen,bzw kann ich die volle Summe der Steuer zuruckerstatten?

  6. Nadine h Antworten

    Hallo.
    ich habe einen 5jährigen sohn in der kita der jedoch seid drei wochen nicht ging weil ringelröteln im Umlauf sind und da ich im 5.monat schwanger bin kann ich ihn nicht in die kita bringen. Heute wollte ich ihn wieder bringen jedoch musste ich ihn wieder mit nehmen da es noch immer im umlauf ist und selbst die betreuer betroffen sind.
    Jetzt meine frage!
    Muss ich trotz alledem kita kosten zahlen ?

  7. Robert Antworten

    Das mit den Stichtag, ist eine Riesensauerei gegenüber den Kindern/Familien, deren Kinder vor d. 01.08.2012 geboren wurden und die ihre Kinder erst einmal zu Hause betreuen wollen oder müssen, weil sie keinen Kitaplatz bekommen.

    • Anonymous Antworten

      Landeserziehungsgeld? Wenn sie arbeitet, bekommt sie es eben nicht. Denn wer arbeitet, darf die Betreuung des Kindes wie immer schön brav aus eigener Tasche bezahlen.

  8. lilli Antworten

    In vielen Ländern wird Familie noch groß geschrieben aber hier heißt es arbeiten bis zum tot und bloß kein kind in die welt setzen oder keine krankheiten kriegen sonst wird du vor hunger sterben. Es heißt hier wird alles gerecht und nach recht gegangen aber die politer machen sich ihr recht zum recht und wir die kleinen leute können nur zu sehen. Keiner kann da eins plus eins rechnen oder wie soll man ab 1 august 2012 geboren und gleich am 1 august 2013 15monate alt sein. Diese ganze misst von politik ist nur gerede, die da sitzen und immer dicker werden und mit handys spielen, das soll politik sein?? also wenn mein chef mich mit handy sieht bekommt man eine abmahnung aber die können ihre doktor arbeit aus dem internet schreiben und geldwäsche machen und werden noch da belohnt gerecht ist glaube eine andere sache. ich habe viel und hart gearbeiten und bin jetzt mutter aber was die sich ausdenken oder wie sich da ''arbeiten '' . Das was die '' großen scheißer'' gut machen können ist geld ausgeben und menschen aus anderen ländern hier her zum arbeiten einladen. Ich bedanke mich bei den die das überhaupt möglich machen uns zum deppen zu machen.

  9. Janet Antworten

    Ist echt fies das auf ein datum zu beschränken.mein kind wird jetzt 2 jahre alt.mein elterngeld läuft aus u er sollte eigentlich noch ein jahr bei mir bleiben bevor er die kita besucht. Aber mit diesem datum steht uns nix zu . Das gesetz ist mal etwas lückenlos. Naja was soll man tun. Ich finde es quatsch das das auf ein Datum begrenzt ist. Wenn es doch so viele kinder gibt die unter drei sind. So werden sie die kitas nicht entlasten. Allein schon 100 € wo man inner kita gut auf 400 € betreungskosten kommt. U dann noch verpflegung.naja kann man nur mit dem kopf schütteln.

  10. aida Antworten

    Das das Betreuungsgeld einem Stichtag unterliegt ist einfach nur Familienfeindlich. Unser Sohnist am 31.7.12 geboren, ihn trennen nur ein paar Stunden vom Anrecht auf das Betreuungsgeld. Wir werden es beantragen und bei einer Ablehnung klagen. Entweder haben alle Kinder im zweiten Lebensjahr ein Anrecht oder keiner.

    Gruss Aida aus Bassum

    • gast Antworten

      Lt. dem Gesetzesentwurf bekommt jeder Betreuungsgeld für Kinder die nach dem 31.12.2011 geboren wurden.

    • Sabine Antworten

      Hallo Aida,
      ich sitze gerade vor meiner Ablehnung zum Widerspruch des Betreuungsgeldes, habt ihr Klage eingereicht? Ist die Klage erfolgreich? Ich finde es auch ungerecht, dass es die Stichtagsregelung für das Betreuungsgeld gibt.

  11. Janni Antworten

    Unsere Tochter ist geboren am 25.07.2012 .Das ist eine rießen Sauerei das es einen Stichtag gibt.Wir haben drei Kinder und könnten dieses Geld sehr dringend gebrauchen.Den Stichtag sollte die Regierung abschaffen….So wird es verdammt vielen Familien gehen..Eine Rießenschweinerei …

  12. Katreinerle Antworten

    Das ist in sich so unlogisch, entweder man beschließt, dass es Betreuungsgeld für Kinder unter 3 Jahren auszahlbar ab August 2013 gibt, dann hat man automatisch!!! Eine gerechte natürliche Begrenzung oder man legt einen Stichtag fest, was von vornherein schon so offensichtlich ungerecht wäre, weil dann viele unter 3 rausfallen würden, aber so ist Deutschland mal einmal mehr dabei zu zeigen wie elternunfreundlich es ist und wie unfähig klare einsichtige gerechte Gesetze festzulegen

  13. Ilina Antworten

    Betreuungsgeld ist keine schlechte Idee,aber das was die Politiker machen ist doch verarsche. Ich habe immer gearbeitet und meine Steuern bezahlt bis ich meine Tochter gekriegt habe. Würde gerne wieder arbeiten anfangen , aber wie soll ich das machen! Ich habe in 3 Schichten gearbeitet , mein Mann arbeitet 4 Schichten und was bringt mir ein K-Platz? In gegen Schicht arbeiten ist auch keine Lösung ( da ist das Privatleben weg und man kann die Scheidung einreichen). Das Betreuungsgeld Kriege ich auch nicht, weil meine Tochter vor dem1.08.2012 geboren ist. Warum werden immer die Menschen getreten die hart arbeiten? Kann nicht arbeiten gehen und kriege kein Betreuungsgeld! Suuuupi nochmal verarsche.

  14. Markus Antworten

    nach der herrschenden Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG sowie gegen die Gleichheitsgrundsätze der Länderverfassungen vor, wenn wesentlich Gleiches nicht wesentlich gleich oder wesentlich Ungleiches nicht wesentlich ungleich behandelt wird.

    Sofort klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof wegen
    Verfassungsverstoß.

    Ich rate jedem das Betreuungsgeld zu beantragen. Bei einem Negativbescheid sofort gegen die
    BRD bei der EU zu klagen. Der Staat tritt das Grundgesetz mit Füßen

  15. Mama3 Antworten

    Mein Sohn kam 28.07.2012. also leider knapp verpasst. Aber
    es steht drin für alle unter drei. Man sollte sich zusammen
    schließen und ne Klage einreichen. Im Grundgesetze steht
    Gleiches recht für alle.

  16. lili Antworten

    frechheitttt meine tochter ist am 5.7.12 geboren. vor der geburt hab ich noch hart gearbeitet und schön steuer reinn bezahlt und manche die nie gearbeitet haben aber glück hatten dass das kind ab dem 1.8.12 geboren sind bekommen mehr als wir oder was !!

    • markus Antworten

      nach der herrschenden Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG sowie gegen die Gleichheitsgrundsätze der Länderverfassungen vor, wenn wesentlich Gleiches nicht wesentlich gleich oder wesentlich Ungleiches nicht wesentlich ungleich behandelt wird.

      Sofort klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof wegen
      Verfassungsverstoß

  17. erika Antworten

    Sie schreiben: "…Bildungssparen – die Vorsorgevariante wählen….. In diesem Fall dürften sie die Leistung ohne Abzug und auch mit dem 15-Euro-Bonus in Anspruch nehmen. Ob dies vor dem Hintergrund der längeren Laufzeit dann auch machbar ist, bleibt fraglich…."
    Meine Antwort: 15 Euro hören sich wenig an, sind trotzdem für einen Alg 2-Empfänger eine zusätzliche Belastung, weil von der Regelleistung Stromkosten, Internetkosten-Telefonkosten ( für Bewerbungen) zu bestreiten sind. Nicht zu vergessen, dass Versicherungen und Rücklagen für kaputte Waschmaschine etc. sind ebenso aus der Regelleistung zu bestreiten sind.

    Langzeitarbeitslose dürften inzw. ihre Versicherungen gekündigt oder stillgelegt haben.Zumindest ist es bei meinem Bekanntenkreis so. Von dem Geld was man bekommt lässt sich nicht viel ansparen. Eigene Vorsorge?, Für den Staat eine tolle Sache, ( wenn sie doch nur stimmen würde., da wird gelogen bis sich die Balken biegen.) Für den Alg 2 Emfpänger, den Aufstocker, den Geringverdiener, den Minijobbern eine utopisches Wort. Ich glaube kaum, dass ein Alg2 Empfänger, für dieses unausgegore Kalkül investieren möchte. Ein Geschenk, das keines ist. So wie die Riesterrente. Das wird auch wieder weggenommen, wenn derjenige in Alg2 Bezug bzw. Leistungen vom Amt bekommt und es zur Auszahlung kommen sollte. Warum sollte es beim Betreuungsgeld andes sein. Der Staat wird sich bestimmt etwas einfallen, dass ihm wieder das schön angesparte Geld zufliesst und nicht dem Kind.

  18. Natascha Antworten

    Ich finde es auch eine Unverschämtheit, einen Stichtag einzuräumen obwohl man überall zu lesen bekommt vom 15.-22. Lebensmonat. Meine Tochter ist am 06.07.2012 geboren. Und hätten die das Betreuungsgeld wie schon mal geplant für den 01. Januar, bzw. 01. April auch rechtskräftig gemacht und nicht schon wieder verschoben, hätte ich es ja auch bekommen. Echt super! Unsere KiTa nimmt nur 6 U3-Kinder, da bin ich schon angewiesen zu Hause zu bleiben, weil es schwer ist einen dieser Plätze zu bekommen! Warum wird es nicht einfach für diejenigen gezahlt, die Zuhause bleiben müssen, wie beschrieben vom 15.-22. Monat. Da hat man sich so gefreut, auch mal als Hausfrau und Vollblutmama einen Zuschuss zu kriegen und dann sowas…… Stichtag……der hat echt noch gefehlt….

  19. Mami 0911 Antworten

    Hallo,

    ich bin kurz vorm Platzen!! Mein Sohn wird dieses Jahr im November 4 Jahre alt und aht wieder keinen Kindergartenplatz bekommen. Das bedeutet er kommt erst nächstes Jahr September kurz vor seinem % Geburtstag in den Kindergrten….
    … wenn er Glück hat.
    Aber heeeee, was solls, kommt er halt gleich in die Schule, ohne Kindergarten.

    Sämtliche Kinder die wir kennen und die dieses Jahr erst 3 werden haben einen Platz bekommen, in den Kindergärten ist mein Junge auch angemeldet…
    Nicht mehr normal hier. Ich bekomme kein Cent Arbeitslosengeld, mein Mann geht hart arbeiten, wir zahlen schön braf unsere Steuern und kriegen Jahr für Jahr in den Arsch getreten…..

    • Ivory Antworten

      Mir geht's genau so! Ich habe immer gearbeitet,bis ich meine Tochter gekriegt habe. Mein Mann arbeitet auch hart , aber es reicht einfach nicht. Ich wollte wieder arbeiten anfangen aber kriege keinen K-Platz. Dann denke ich mir na gut bekomme wenigstes 100€ die helfen uns auch bisschen . Habe falsch gedacht , meine Tochter ist 19mon.alt aber vor dem 1.08.2012 geboren ist. Das ist doch verarsch….. Und immer sind es die Menschen ,die hart arbeiten und Steuern zahlen werden getreten.ich bin fassungslos .

  20. Nancy Antworten

    Ich find es auch ein Witz. Mein Sohn ist am 27.07.2012 geboren. Demnach vier Tage zu früh geboren. Wem wollen die denn ab August 2013 betreuungsgeld zahlen? Alle reden reden reden immer nur von Verbesserung der Familie etc. Aber insgesamt kommt eh nix bei raus. Ich bin Alleinerziehende Mama und würde gerne die Betreuung meines Kindes bis zu
    3. Lebensjahr selber übernehmen. Aber aus finanziellen Gesichtspunkten ist dies kaum zu bewerkstelligen.

  21. Rebekka Antworten

    Eine Frechheit ohne gleichen das würde ich unseren Politikern gern persönlich mitteilen!!!Das ist Volksverdummung! mein kleiner ist am 20.04.2012 geboren also fallen wir weg! von wegen für ALLE,vor nicht allzu langer Zeit war es selbstverständlich das man bis zum 3. Geburtstag beim Kind bleiben konnte,die brauchen sich nicht wundern über die Geburtenrate,Deutschland macht in der Hinsicht nur Rückschritte..echt traurig!

    • Andrea Antworten

      Sehr wahr, das habe ich mir auch gedacht – für ALLE – paahhh… gar nichts gibts.. nur für diejenigen, welche Glück haben und nach dem Stichtag gebärt haben.. ich dummerle war am 22.04.2012 soweit.. tolle sache .- volksverarsche!

  22. Silvia Antworten

    Ich finde das echt eine Frechheit.Die sagen doch alle Kinder krigen das Betreungsgeld.Und warum muss es ein Stichtag geben..! Blöd , ah dann lieber 300 Euro Kindergeld monatlich..! Wäre doch was????…

  23. Sila Antworten

    Ich finde es auch ungerecht, dass Kinder, die vor dem 1.08.12 geboren wurden, nichts bekommen. Meine Tochter wird nächste Woche 1 Jahr alt. Ich habe auch kein Elterngeld bekommen, weil ich kein dauerhaftes Visum hatte. Mein Kind hätte auch kein Kindergeld bekommen, zum Glück hat mein Mann einen dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, so konnte er das Kindergeld beantragen. Ich muss also arbeiten gehen, weil das Einkommen meines Mannes nicht ausreicht. Obwohl ich gern meine Tochter selbst betreuen würde…

  24. Frau Hassen Antworten

    Ich bin Kinderärztin und mein Mann lernt die Deutsche sprache im Goethe Institut, aber bis heut hatte meine Tochter kein platz im Kindergarten gefunden, wir sind Ausländer ich weiß nicht ob das Gezetz auch für Ausländer ist

  25. billa Antworten

    Also meine Tochter ist jetzt im Februar 2 Jahre alt/jung geworden. Für dieses Jahr Aug.2013 bekommt sie keinen Betreuungsplatz. Ich würde gerne auf 400 € Basis arbeiten gehen da das Einkommen meines Mannes durch einen neuen Arbeitgeber stark gesunken ist. Nun muss ich warten bis meine Tocher 3,5 Jahre alt ist bis sie dann einen Kindergartenplatz bekommt und ich Vormittags arbeiten kann. Da ich noch ein Schulpflichtiges Kind habe und keine Unterstützung aus der Familie erwarten kann ist das Arbeiten für mich nur Vormittags möglich. Damals war es so geregelt, dass wir Erziehungsgeld für unseren Sohn bis zum dritten Geburtstag erhielten und er direkt in den Kindergarten konnte… Nun ist es mit dem Elterngeld bis zur Vollendungs des 2-ten Lebensjahres für Geringverdiener nicht gut geregelt – wenn so wenige Kindergartenplätze zur Verfügung stehen – man als Frau mit arbeiten muss um nicht in den Harz IV Satz zu geraten. KEIN KINDERGARTENPLATZ UND KEIN BETREUUNGSGELD !!! Entweder sollte das Betreuungsgeld für alle Kinder zwischen 15 – 36 Monaten (ohne Stichtag und wenn und aber) gezahlt werden oder das Elterngeld muss verlängert werden auf 3 Jahre!!!! Sonst bringt es dem Staat ja nichts wenn man sich als Geringverdiener den Rest zum Leben beim Amt holen müsste in Form von Mietzuschlag z.B.

  26. Karina Antworten

    Unser Sohn ist am 20.07.2012 geboren, das heißt wir bekommen nichts. Wenn es heißt "es ist für Kinder zw. dem 15. und 36. Lebensmonat und es wird erstmals am 01.08.2013 ausgezahlt, dann frag ich mich wem sie das denn auszahlen wollen, die Kinder nach dem 01.08.2012 sind dann noch keine 15. Monate alt. Diese Kinder sind dann definitiv erst maximal 12 Monate alt. Das ist Betrug!

    • Christian Antworten

      Genau dass hab ich mich auch schon gefragt wem das Betreuungsgeld am 01.08.2013 ausgezahlt werden sollte .Eine widersprüchliche Gesetzgebung!!! Man sieht mit wieviel Hirn unsere Politiker an die Sache rangehen!

  27. lylila Antworten

    Der Stichtag ist ja wohl ein witz oder? Man hat ab August Anspruch obwohl auch wieder nicht weil die Kinder dann noch nicht 15 Monate alt sind? Dann haben sie noch 3 Monate Zahlpause.
    Ich hoffe Sie haben sich in der Jahreszahl vertan. Mein Sohn ist demnach auch 5 Monate zu früh auf die Welt gekommen.

  28. andrea Antworten

    Ich finde es eine Frechheit, dass es einen Stichtag für das Betreueungsgeld gibt. Sie sagen doch ganz klar es ist für Kinder zw. dem 15. und 36. Lebensmonat, was soll das mit dem Stichtag dann.

  29. bianca Antworten

    ich finde es eine frechheit,dass nur kinder es bekommen,die nach den 1.august2012 geboren sind.mein sohn ist am 22.juli 2012 geboren.also laut gesetz 9tage zu früh und ich habe jetzt kein anspruch darauf.so kann der staat ja wieder super daran sparen und ein kita platz habe wir auch nicht.

    • Ela Antworten

      Ich habe eben auch gelesen das nur Kinder ab Geburt August 2012 das Betreuungsgeld bekommen! Das ist doch wohl ein absoluter Schlag ins Gesicht für alle Eltern deren Kinder kurz vorher geboren wurden (bei uns war es der 03. Juli 2012). Was denken die sich denn dabei! Frechheit!

      • Kathi Antworten

        Ja, das ist wahr. Auch wir fallen ganz knapp raus. Und für Betreuung muss man trotzdem sorgen.

    • mama Antworten

      ich finde es überhaupt eine frechheit nen stichtag auszumachen. wie schnell sind denn 3 jahre um? wir sprechen hier von 100 euro die in einem staat mit zuwenig kindern lächerlich sind. da überlegt sich jeder ob er sich ein kind wünscht. wir wollen unserem kind geborgenheit geben, aber wie wenn man gezwungen wird es abzuschieben um geld zu verdienen.

    • Ivory Antworten

      Ich glaube ich bin doff, wenn mein Kind am 2.08.2012 geboren ist, steht es mir auch nicht zu? Das Kind muss 15Mon. alt sein,sie ist aber erst 12Mon. Das heißt erst ab 1.11.2013 bekomme ich das Geld. Dann ist es so,das erstes Geld wird Bundesweit erst ab 1.11.2013 ausbezahlt . Die Kinder die vor dem1.08.2012 bekommen nichts und die Kinder ab1.8.2012 erst wenn die 15 Mon. alt sind? Ich muss erst mal lachen, da freuen sich alle Eltern! Kann mir das irgendjemand erklären?

  30. Sonja Antworten

    Find das voll doof hab könnten die 100 Euro gut brauchen
    aber bekommen es nicht da unsere kleine vor August geboren ist
    Finde das voll ungerecht und dann wirds bestimmt wieder so sein die die eh schon genug Geld haben bekommen es noch in den arsch geschoben wies immer ist

  31. Kataleen Antworten

    Wir bekommen keins (vor August 2012 zur Welt gekommen) das ist schon ungerecht.Und ja ,ich finde Betreuungsgeld gut! Mein Kleiner sucht auch den Kontakt zu den anderen,aber es reicht ihm ,sich mit Gleichaltrigen zu treffen,ob auf dem Spielplatz,oder in der Krabbelgruppe,oder verabredet zu Besuch gehen,oder ,oder ,oder…Dazu braucht er keine Krippe zu besuchen!Und ja ,wir hätten sogar die 100 Euro im Monat nötig,wenn man wie wir im Monat mehr ausgeben muss, als reinbekommt, freut sich ,wenn die Lücke auf dem Konto etwas weniger wachsen kann.(Ich habe studiert vor der Geburt,somit kaum Elterngeld bekommen,meine Ersparnisse sind weg.Mein Mann zahlt Unterhalt nach erstem Kind aus erster Ehe,somit langt sein Gehalt nicht. Für alle arroganten Mitreder zum Mitdenken,ja 100 Euro sind manchen auch eine gute Hilfe.

  32. Yvonne Antworten

    Ich finde das Betreunungsgeld gut. Aber viel zu wenig. Bin selber Mama und finde es gut, wenn ich mein Kind bis zum dritten Jahr nicht in eine Kita abschieben muss und mich der Staat dafür unterstützt. Habe den Staat schließlich auch schon jetzt 18 Jahre ohne Unterbrechung ünterstützt. Vor einigen Jahren war es selbstverständlich, das man drei Jahre bei seinem Kind zuhause sein kann. Da wurde es auch vom Staat unterstützt. Ich finde unsere Kinder müssen sich bald genung in der hektischen Welt zurecht finden. Und solange unsere Arbeitgeber nicht toleranter gegenüber Familien werden, bin ich für das Betreuungsgeld. Und solange unser Staat Geld zum verschwenden hat, soll er es doch in die Zunkunft unserer Kinder investieren. Denn die sind unsere Zukunft!!!

  33. Theminx Antworten

    Idiotische Umfrage. Da fehlt die Möglichkeit "Das Betreuungsgeld ist Schwachsinn und ein Schritt in die falsche Richtung."

    • Sweety Antworten

      Bin vollkommen deiner Meinung!!!
      Mein Kind ist gerade 15 Monate alt und sucht regelrecht den Kontakt anderer Kinder. Ich allene kann ihr diese soziale Konakte nicht geben, außerdem lernt es im Kindergarten auch andere Sachen (Lieder, Geschichten, Spiele usw.) als zu Hause. Würde mein Kind auch ohne arbeiten zu gehen in den Kindegarten mit 2Jahren schicken, allerdings nicht für den ganzen Tag, sondern nur Vormittags. Leider ist so ein Platz für die Kleinsten sehr teuer und dazu noch sehr rar. Würde also aufjedenfall dafür arbeiten gehen müssen, auch wenn es sich finanzeil nicht rentiert
      Finde bei Einzelkindern und Kindern mit Inergrationshintergrund den Kindergarten sehr wichtig!!!
      Befürchte, dass durch das Betreuungsgeld noch weniger Kindergärtenplätze geben wird.

  34. Frecher_ef Antworten

    mein Fazit: Das Bundeserziehungsgeld bedeutet deutliche Erhöhung der Elternbeiträge für Thürnger Kinder im Krippenalter um 75 – 150 €, wenn zeitgleich das Thüringer Erziehungsgeld abgeschafft wird.

    Gruß Frank aus Erfurt

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