Bauvertragsrecht 2018: Die wichtigsten Änderungen für Bauherren im Überblick

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals den “Bauvertrag” und für Verträge zwischen Bauträgern und Verbrauchern den “Verbraucherbauvertrag” im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Sehen Sie hier die wichtigsten Änderungen im Bauvertragsrecht.

Widerrufsrecht für Bauvertrag

Die Aufnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts in Bauverträgen entspricht einer langjährigen Forderung der Verbraucherverbände. Baufirmen werden nun angehalten, die Möglichkeit zum Widerruf einzuräumen und den Kunden vor Vertragsunterzeichnung über sein Recht zu belehren. Das Widerrufsrecht ist ein effektives Mittel, um Bauherren vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Dies ist wichtig, da Verbraucher Bauverträge zumeist nur einmal im Leben abschließen und hohe finanzielle Verpflichtungen über einen langen Zeitraum eingehen. Zudem schützt die Regelung vor zeitlich begrenzten Rabattangeboten, die Verbraucher zu schnellen Vertragsabschlüssen drängen sollen.

Baubeschreibungspflicht seit 2018

Bisher war die Mehrzahl von Bau- und Leistungsbeschreibungen unvollständig. Der private Bauherr konnte daher nicht genau einschätzen, welche Leistungen sowie Ausführungs- und Materialqualität er für sein Geld erhält. Durch die Aufnahme einer genauen Baubeschreibung in den Bauvertrag wird mehr Transparenz für den Verbraucher geschaffen. Verschiedene Angebote können nun einfacher miteinander verglichen werden, sodass der Kunde eine fundierte Vertragsentscheidung treffen kann. Die höhere Vertragssicherheit mindert gleichzeitig das Mängel- und Kostenrisiko bei der Bauausführung, da die angebotene Leistung nun durch einen sachverständigen Dritten besser überprüft werden kann.

Die Baubeschreibung beinhaltet insbesondere:

  • Art und Umfang der angebotenen Leistungen, gegebenenfalls der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe
  • Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte
  • Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke
  • Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss

Festlegung der Bauzeit

Wenn in Bauverträgen bisher eine Bauzeit benannt wurde, war dies eine freiwillige Angabe, die zumeist für die Ausführung ab Vorliegen der Baugenehmigung galt. In Zeiten hoher Auslastung konnten Unternehmen die Antragsstellung verzögern und das Bauvorhaben so zu ihren Gunsten verschieben. Das Nachsehen hatte der Verbraucher, denn ein Bauverzug führt u.a. zu verlängerten Mietkosten und Bereitstellungszinsen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht muss die Baubeschreibung nun verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks treffen. Sofern der Beginn noch nicht fest steht, ist die Dauer der Baumaßnahmen anzugeben. Die Bauzeitregelung ist ein wichtiger Schritt zu einer höheren Vertragssicherheit und zur Minderung der wirtschaftlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum. Zudem ermöglicht die frühzeitige Information über die Beendigung der Baumaßnahme eine verlässliche Planung.

Vertragliche Abschlagszahlungen: Maximal 90%

Bisher bestand die Gefahr, dass überhöhte Abschlagsforderungen der Baufirmen zu verdeckten Vorauszahlungen führten. Verbraucher trugen somit das Risiko, vor Abnahme bereits mehr gezahlt zu haben, als das Bauunternehmen geleistet hatte. Die neue Schutzvorschrift sieht nun vor, dass Unternehmer maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern dürfen; der Restbetrag wird nach der Abnahme fällig. Dies mindert für Verbraucher das Überzahlungsrisiko. Zudem sichert die Vorschrift privaten Bauherren am Ende des Erfüllungsstadiums die Handlungsfähigkeit, z.B. wenn sie in die Situation geraten, einen Teil der Vergütung zur Beseitigung eines Mangels zurückhalten zu müssen. Die Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent, die es nach altem Recht bereits gab, bleibt davon unberührt und wird beibehalten.
 

Erstellung und Herausgabe von Bau-Unterlagen

Bei vielen Bauvorhaben bestand bisher Uneinigkeit darüber, ob bzw. welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden
müssen. Oft werden Berechnungen und Zeichnungen von den Baufirmen nur als Mittel zur Herstellung eines mangelfreien Werks gesehen, die die Unternehmer nicht herausgeben müssen. Das neue Gesetz
veranlasst Unternehmer den Bauherren Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu übergeben. Hierzu gehören
etwa die Genehmigungsplanung, EnEV-Nachweise, Unterlagen zur Instandsetzung und KfW-Nachweise. Durch die Regelung erhalten Verbraucher die Möglichkeit, die Informationen durch einen unabhängigen
Sachverständigen prüfen zu lassen. 

Das neue Bauvertragsrecht zwingt Bauunternehmen nun, sämtliche erforderlichen technischen Dokumente an seinen Kunden zu übergeben. Damit können Verbraucher diese Unterlagen von unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.

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Ein Gedanke zu „Bauvertragsrecht 2018: Die wichtigsten Änderungen für Bauherren im Überblick

  1. Neeltje Forkenbrock Antworten

    Ich finde es gut, dass im neuen Bauvertrag eine genaue Zeitangabe enthalten sein muss. Meine Tante hatte auch einmal Pech mit ihrem Bauvertrag:
    Da hat die Baufirma genauso eine Verschiebe-Taktik gefahren. Wahrscheinlich, um ihre eigene Auslastung auszugleichen. Es freut mich, dass der Verbraucher nun Sicherheit hat.

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