Im vergangenen Jahr sind 7.179 Beschwerden beim Banken-Ombudsmann des Bankenverbandes eingegangen. Dies waren 13 Prozent weniger als im Vorjahr. Ein Schwerpunkt war die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen. Dazu steht ein höchstrichterliches Urteil aus. Das Ombudsmannverfahren könne dem nicht vorgreifen, so der Bankenverband.
Auf das Wertpapiergeschäft bezogen sich im Berichtsjahr rund 37 Prozent der Beschwerden, dicht gefolgt vom Kreditgeschäft mit knapp 36 Prozent. Um den Zahlungsverkehr ging es bei 20 Prozent der Fälle. Mit rund 3 Prozent ist die Zahl der Beschwerden zum „Girokonto für jedermann“ weiter rückläufig.
Im Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2012 (Download)ist neben der statistischen Auswertung auch eine repräsentative Auswahl von Schlichtungssprüchen nachzulesen.