Beschwerde-Rekord bei Banken-Ombudsmann

Der Banken-Ombudsmann hat im Jahr 2011 so viele Beschwerden wie noch nie erhalten: über 8.000. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht hervor. Allerdings ist die Zahl laut Bankenverband auf einen Sondereffekt zurückzuführen.
Aus dem Tätigkeitsbericht des Bankenombudsmannes für 2011:
Am 31. Dezember 2011 belief sich die Anzahl der in dem Jahr eingegangenen Beschwerden gegen Mitgliedsbanken auf 8.268 und erreichte damit den höchsten Stand seit Einrichtung des Verfahrens. Dabei hatten sich die Eingangszahlen zunächst nicht anders als in den Vorjahren entwickelt. Ende November verzeichnete die Kundenbeschwerdestelle mit rund 5.300 Eingaben sogar einen leichten Rückgang. In der zweiten Dezemberhälfte des Berichtsjahres gingen allerdings rund 2.800 Beschwerden ein. Damit stieg das Mehraufkommen gegenüber dem Vorjahr um 22 Prozent.
Für diesen sprunghaften Anstieg ist eine Übergangsregelung im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2001 (Artikel 229 § 6 EGB GB) verantwortlich, mit der die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 auf drei Jahre verkürzt wurde. Da für die Dauer des Schlichtungsverfahrens die Verjährung für die Ansprüche des Beschwerdeführers grundsätzlich gehemmt ist, wurden oftmals von Rechts anwälten für ihre Mandanten Ansprüche mit dem Ziel geltend gemacht, den Eintritt der Verjährung hinauszuzögern.
Banken-Ombudsmann: 60 Prozent Erfolgsquote der Kunden
Von den bereits im Berichtsjahr abgeschlossenen und zulässigen Beschwerden gingen 60 Prozent zugunsten der Kunden und 34 Prozent zugunsten der Banken aus . In knapp 6 Prozent der Fälle haben die Ombudsleute den Parteien einen Vergleich zur einvernehmlichen Beilegung des Streits vorgeschlagen. Zum Zeitpunkt des Erscheinens des Tätigkeitsberichts, also Jahresmitte 2012, waren noch rund 2.300 Beschwerden in Bearbeitung, was vor allem mit dem Boom zum Jahresende 2011 zu tun hatte.
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