Die Bausparkasse “Schwäbisch Hall” hat laut einem Bericht von “Newsroom” den Frankfurter Infodienst “Medienwatch.com” abgemahnt. Medienwatch.com hatte Schleichwerbe-Vorwürfe gegen das Gewerkschaftsblatt “Journalist” und die “Schwäbisch Hall” erhoben (Finblog berichtete). “Newsroom” schreibt über die angebliche Abmahnung:
Die “Angriffe gegen die Werbebeilage unserer Mandantin gehen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ins Leere. Ebenso sind die … geäußerten Einschätzungen strafbarer Handlungen falsch”, schreibt der Anwalt von Schwäbisch Hall, Gleiss Lutz. Die Werbebeilage sei keine unzulässige Schleichwerbung, sie sei auch als Werbebeilage erkennbar, argumentiert Schwäbisch Hall.
Ich habe es gleich geahnt, dass es nur eine unseriöse Schmutz-Kampagne gegen die renommierte und geschätzte Bausparkasse “Schwäbisch Hall” sein kann, wenn sie in Verbindung mit Schleichwerbung gebracht wird. Andere Presse-Berichte, etwa von der Fachjournalistin Barbara Tewes, lassen erkennen, wie beliebt und vorteilhaft die “Schwäbisch Hall” und das Bausparen sind.
Dass die Wirtschaft journalistische Berichte kauft, mag es in ganz seltenen Einzelfällen gegeben haben. Jedenfalls hat sich dahingehend mal Barbara Tewes in einem Interview mit dem NDR-Medienmagazin Zapp geäußert.
“In erster Linie schreibe ich Beiträge oder lasse sie auch schreiben. Und zwar besteht mein Ziel darin, dass die Auftraggeber und die Firmen, für die ich arbeite, mit Namensnennung, mit Firmennennung geschickt in normalen Beiträgen platziert werden und den Medien dann angeboten werden.”
Timo, stimmt. Die unsaubere Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung ist in dieser Form keine gro
Ich finde das alles v
Den Beitrag finde ich wirklich gut. Einfach Klasse, ich schmei