Der Direktversicherer Asstel hat in München Passanten nach kuriosen Schadensfälle bei der Haftpflichtversicherung gefragt und daraus ein Video gemacht. Nun ja, noch am originellsten ist die Story mit der Louis-Vuitton-Tasche, die von einem Kind bemalt wurde (Was bei den normalen bunten Louis-Vuitton-Taschen vielleicht gar nicht so schlecht aussah. Man muss es nur als Design verkaufen).
Allerdings hätte die Haftpflichtversicherung der Eltern mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht gezahlt, selbst wenn der Schadenfall der Asstel oder irgendeiner anderen Haftpflichtversicherung gemeldet worden wäre. Kinder bis 7 haften nämlich per Gesetz gar nicht, folglich kann der Haftpflichtversicherer eine Schadenregulierung ablehnen. Eine Haftung der Eltern kommt nur in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei einem Malwettbewerb müssen Eltern aber kaum damit rechnen, dass irgendjemand so blöd ist, eine Louis-Vuitton-Tasche neben die Tuschkästen zu stellen.
Asstel sammelt übrigens über das Video hinaus kuriose Fälle bei der Haftpflichtversicherung. Wer im Asstel-Blog unter dem Motto “Dumm gelaufen” was dazu schreibt, kann einen 100-Euro-Gutschein gewinnen.
Vielen Dank für den guten Beitrag und das interessante Video. Ein wirklich kurioser Versicherungsfall. Sowas passiert nicht alle Tage.
Oder bei den Versicherungen!
😉
Das siehst Du genau richtig. Das Video demonstriert m.E., wie groß die Fehlvorstellungen der normalen Kunden bei Versicherungen immer wieder sind.
Bisher gab es im Video nur eigene Schäden bei der eigenen Haftpflicht. Bis auf die Zahlung des kaputten Stuhles (Fremdverschulden UND Fremdversicherung) halte ich es normal, dass Schäden nicht versichert sind.
Oder sehe ich etwas verkehrt?