Änderungen 1. Juli: Wohnriester neu geregelt (WELT)
zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2013Weite Teile des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes treten zum 1. Juli in Kraft.
Bei Wohnriester darf z.B. angespartes Riester-Guthaben künftig jederzeit entnommen und für den Kauf einer Immobilie, für Sondertilgungen oder zur kompletten Entschuldung eingesetzt werden.
Lese mehr via http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article117570648/Was-sich-am-1-Juli-fuer-die-Buerger-aendert.html sowie im Finblog-Artikel Änderungen zum 1. Juli.
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