A.D.
Nach einem Artikel über Rechtsprechung zu Extra-Gebühren von Banken schreibt ein „jahrzehntelanger Abonnent“ und bittet um Hilfe. Er ärgert sich um angeblich nicht nachvollziehbare Jahresbescheinigungen seiner Depotbank.
Die würden nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Aufsichtsbehörde erstellt, aber es handele sich doch um einen zivilrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.
Mit dem Artikel hat das wenig zu tun, aber dennoch:
Mich würde interessieren, wie Sie die Angelegenheit unter dem juristischen Aspekt vor allem in zivilrechticher Hinsicht sehen. Vielleicht könne Sie mir dazu auch etwas Literatur oder Rechtsprechung an die Hand geben.
Mein erster Gedanke: Da möchte jemand Anwaltsgebühren sparen.
Mit diesen üppigen Vergütungen kennt sich der Leser vermutlich aus.
Im Briefkopf steht: Rechtsanwalt a.D.
@Justus: Das war auch nicht ernst gemeint.
Der Vollst
Wie w
Mag sein, dass es sich im Falle des
Ob das ein sp