A.D.
zuletzt aktualisiert: 16. April 2007Nach einem Artikel über Rechtsprechung zu Extra-Gebühren von Banken schreibt ein „jahrzehntelanger Abonnent“ und bittet um Hilfe. Er ärgert sich um angeblich nicht nachvollziehbare Jahresbescheinigungen seiner Depotbank.
Die würden nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Aufsichtsbehörde erstellt, aber es handele sich doch um einen zivilrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.
Mit dem Artikel hat das wenig zu tun, aber dennoch:
Mich würde interessieren, wie Sie die Angelegenheit unter dem juristischen Aspekt vor allem in zivilrechticher Hinsicht sehen. Vielleicht könne Sie mir dazu auch etwas Literatur oder Rechtsprechung an die Hand geben.
Mein erster Gedanke: Da möchte jemand Anwaltsgebühren sparen.
Mit diesen üppigen Vergütungen kennt sich der Leser vermutlich aus.
Im Briefkopf steht: Rechtsanwalt a.D.
Kommentare
Andreas Kunze 16. April 2007 um 19:28
@Justus: Das war auch nicht ernst gemeint.
Justus 16. April 2007 um 17:58
Der Vollst
Andreas Kunze 16. April 2007 um 17:32
Wie w
Justus 16. April 2007 um 15:45
Mag sein, dass es sich im Falle des
Der Goblin 16. April 2007 um 11:29
Ob das ein sp