Abfindung und Steuer: Was übrig bleibt

Meedia berichtet, dass die Modalitäten für das Abfindungsprogramm bei Focus bekannt geworden seien. Focus wolle damit die Mitarbeiterzahl deutlich reduzieren. Langjährige Mitarbeiter können, mit “Turbo-Prämie”, auf über 100.000 Euro Abfindung kommen. Hört sich fürstlich an, aber wer sich schon im Langzeit-Urlaub in der Karibik wähnt, sollte das Finanzamt nicht vergessen – es hält nämlich bei Abfindungen tüchtig die Hand auf. Ich habe es mal beispielhaft berechnet:

Freibeträge für Abfindungen gibt es seit 2006 nicht mehr; das Geld ist voll als Einkommen zu versteuern. Die Einmalzahlung des Arbeitgebers erhöht den Steuersatz drastisch, wodurch auch für das im laufenden Jahr bereits gezahlte Gehalt mehr Steuern fällig werden. Einzige Erleichterung ist die so genannte Fünftel-Regelung (Paragraph 34 I, II Einkommensteuergesetz). Bei diesem Verfahren wird fiktiv die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Dadurch sinkt die Belastung etwas, die Steuer ist allerdings trotzdem auf einen Schlag zu zahlen.

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Das Rechenbeispiel: Ein Ehepaar kommt im laufenden Jahr auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Wäre nur das zu versteuern, wären inklusive Solidaritäts-Zuschlag rund 8.700 Euro Steuern zu zahlen. Hinzu kommt aber noch im selben Jahr eine vereinbarte Abfindung von 100.000 Euro. Bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Steuer inklusive Solidaritätszuschlag schon rund 49.300 Euro, also über 40.000 Euro mehr.

Die Fünftel-Regelung mildert die Abgabenlast ein wenig. Der Fiskus rechnet dabei wie folgt: Im ersten Schritt ermittelt er die Steuer für das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung, also in diesem Beispiel 8.700 Euro. Im zweiten Schritt wird das zu versteuernde Einkommen fiktiv um ein Fünftel der Abfindung erhöht, also in diesem Beispiel auf 70.000 Euro (50.000 plus 20.000 Euro). Die Steuer dafür: 15.300 Euro.

Daraus ergibt sich der Unterschiedsbetrag zur Steuer ohne Abfindung, und zwar 6.600 Euro in diesem Beispiel. Der Unterschiedsbetrag wird verfünffacht (= 33.500 Euro) und zur Steuer ohne Abfindung (= 8.700 Euro) addiert. Herauskommt die zu zahlende Steuer, und zwar 41.700 Euro. Die Fünftel-Regelung würde bei diesem Beispiel eine Ersparnis von 7.600 Euro bringen. Nichtsdestotrotz ist ein gutes Drittel der Abfindung weg für den Fiskus. 

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