Ab 1. August werden Anwälte, Notare, Gutachter teurer (Die WELT)
zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2013Gerichte, Anwälte, Notare und Gutachter dürfen künftig deutlich mehr Geld verlangen.
Der Bundesrat hat gerade das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz durchgewinkt, das ab 1. August gelten wird.
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Kommentare
egal 29. Juli 2013 um 20:12
Deutlich mehr dürfen die Genannten nicht verlangen, es werden wohl im Schnitt so 5 bis 10 % sein. Vergessen wird natürlich auch, dass vor allem der Staat bei den Gerichtskosten zulangt.
Für die Zivilrechtssachen ändert sich meistens eh nichts, weil ja viele eine Rechtsschutzversicherung haben. Für Leute ohne Geld werden die Beratungshilfescheine allerdings tatsächlich deutlich teurer (Zuzahlung von 10 Euro auf 15 Euro erhöht, 50 % Steigerung also).